FunktionenPreiseErsparnis-RechnerRatgeberKontaktDemo anfragenAnmelden
Ratgeber

Bestattungsfrist in Saarland: Fristen, Urne und Fundstelle

Wie lange darf in Saarland bis zur Bestattung vergehen, ab wann darf bestattet werden, und bis wann muss die Urne beigesetzt sein? Diese Seite nennt die Fristen des Landes mit Fundstelle und Prüfdatum, erklärt die Zählweise an einem Beispiel und vergleicht mit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Von Redaktion Revean (GL BestattungsExperten GmbH) · zuletzt geprüft am 04.10.2026

Bestattungsfrist in Saarland auf einen Blick

FristSaarlandBezug und Zählweise
Wartefrist Erdbestattung (frühestens)48 Stundenab Eintritt des Todes
Wartefrist Feuerbestattung (frühestens)48 Stundenab Eintritt des Todes
Höchstfrist Erdbestattung (spätestens)10 Tageab Eintritt des Todes, in Kalendertagen; zwingende Frist („muss")
Höchstfrist Einäscherung (spätestens)keine gesetzliche Frist
Urne beisetzen binnen90 Tage (drei Monate)Pflicht
Überführung in einen Leichenraum36 Stundenab Eintritt des Todes
Kühlungsiehe Hinweis unter der Tabelle
Fundstelle§§ 19, 21, 29 BestattG (Saarland)zuletzt gegen den Gesetzestext geprüft am 01.10.2026

Die Tabelle unterscheidet drei Zustände: Eine Zahl steht so im Gesetz. „Nicht hinterlegt" heißt, dass wir den Wert nicht gegen den Gesetzestext erhoben haben; die Frist gibt es dann möglicherweise, nur nicht in unseren Daten. „Keine gesetzliche Frist" heißt, dass das Land diese Frist nicht kennt. Aus „wir wissen es nicht" darf nie „Sie dürfen nicht" werden, und umgekehrt.

Hinweis aus dem Datensatz: Die Zehn-Tage-Regel des § 29 Abs. 2 gilt nur der Erdbestattung; für die Einäscherung nennt das Gesetz keine Höchstfrist. Urne: 3 Monate.

Zur Kühlung: Leichenräume müssen eine Kühleinrichtung haben; öffentliche Aufbahrung höchstens 96 Stunden.

Was in Saarland anders ist

Das saarländische Bestattungsgesetz stammt vom 22.01.2021 und gilt seit dem 05.02.2021. Die Höchstfrist steht in § 29 Abs. 2: spätestens zehn Tage nach Eintritt des Todes, und zwar nur für die Erdbestattung. Für die Einäscherung nennt das Gesetz ausdrücklich keine Höchstfrist. Die in älteren Übersichten genannten sieben Tage galten nur bis 2021; der Datensatz wurde am 01.10.2026 entsprechend berichtigt.

Die Wartefrist beträgt 48 Stunden, die Urne ist binnen drei Monaten beizusetzen. Die Überführungsfrist von 36 Stunden steht in § 21 Abs. 1, Aufbahrung und Kühlung in § 19 Abs. 1: Leichenräume müssen eine Kühleinrichtung haben, die öffentliche Aufbahrung ist auf höchstens 96 Stunden begrenzt.

Von der Sargpflicht können die Friedhofsträger in ihren Satzungen nach § 32 Abs. 2 eine Ausnahme für Verstorbene vorsehen, deren Glaubensüberzeugung eine Sargbestattung nicht erlaubt, solange keine medizinischen oder polizeilichen Gründe entgegenstehen. Der Transport erfolgt im verschlossenen Sarg.

Wie die Frist gezählt wird, mit Beispiel

Zwei Fragen entscheiden über das Datum: Woran hängt die Frist, und wie wird gezählt. In Saarland rechnen Warte- und Höchstfrist ab Eintritt des Todes.

Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf ihres letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB; die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder übernehmen diese Regel, für den Bund § 31 Abs. 1 VwVfG). Eine Trauerfeier am letzten Tag um 11:00 Uhr liegt deshalb innerhalb der Frist, auch wenn der Tod um 9:00 Uhr eingetreten war. Saarland zählt Kalendertage; Samstage, Sonn- und Feiertage verlängern die Frist nicht. Fällt das Fristende auf einen Tag, an dem der Friedhof nicht bestattet, planen Sie den letzten Werktag davor oder klären eine Lösung mit der Behörde; eine automatische Verschiebung nimmt Revean nicht vor.

Ein Beispiel macht die Zählweise sichtbar: Tod am Freitag, 09.10.2026, um 10:00 Uhr, Feststellung am selben Tag. Die Daten sind mit derselben Rechnung erzeugt, die der Fristen-Wächter in Revean verwendet; sie ersetzen nicht den Blick in §§ 19, 21, 29 BestattG (Saarland).

FristErgebnis im BeispielRegel
Todeszeitpunkt (angenommen)Freitag, 09.10.2026, 10:00 UhrFeststellung des Todes am selben Tag
Frühestens bestatten (Erdbestattung)Sonntag, 11.10.2026, 10:00 Uhr48 Stunden ab Eintritt des Todes
Frühestens einäschernSonntag, 11.10.2026, 10:00 Uhr48 Stunden ab Eintritt des Todes
Spätestens bestatten (Erdbestattung)Montag, 19.10.202610 Tage ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen
Spätestens einäschernkeine gesetzliche Frist
Urne beisetzen (bei Feuerbestattung)Donnerstag, 07.01.2027gerechnet vom Sterbedatum, weil das Einäscherungsdatum im Beispiel fehlt; im Gesetz ist der Bezugspunkt meist die Einäscherung
ÜberführungSamstag, 10.10.2026, 22:00 Uhr36 Stunden ab Eintritt des Todes
Sterbefallanzeige beim StandesamtDienstag, 13.10.2026dritter auf den Tod folgender Werktag, § 28 PStG; der Samstag zählt als Werktag

Die Höchstfrist ist in Kalendertagen gezählt; Wochenenden und Feiertage verlängern sie nicht. Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf ihres letzten Tages, deshalb steht der ganze letzte Tag zur Verfügung. Fällt er auf ein Wochenende, zeigt Revean dieses Datum an und verschiebt es nicht auf den nächsten Werktag.

Ausnahmen, Verlängerung und Ordnungswidrigkeit

Die Bestattungsgesetze nehmen Fälle, in denen der Leichnam für eine Leichenöffnung, ein strafprozessuales Ermittlungsverfahren oder wissenschaftliche Zwecke gebraucht wird, in der Regel von der Höchstfrist aus; dann ist zu bestatten, sobald der Zweck entfällt. Mit welchem Wortlaut Saarland das regelt, lesen Sie in §§ 19, 21, 29 BestattG (Saarland).

Die Höchstfrist ist in Saarland zwingend formuliert. Wer sie überschreiten muss, etwa weil Angehörige aus dem Ausland anreisen, sollte vor Ablauf bei der zuständigen Behörde um Verlängerung nachsuchen und die Antwort in der Akte festhalten.

Für Saarland haben wir keine ausdrückliche Bußgeldnorm erhoben. Das heißt nicht, dass ein Verstoß folgenlos bliebe; prüfen Sie den Bußgeldkatalog des Gesetzes.

Sarg oder Tuch in Saarland

Die Bestattung im Tuch ist nur als Ausnahme im Einzelfall möglich, durch Behörde oder Friedhofssatzung. Fundstelle: § 32 Abs. 2 BestattG (Saarland). Die Friedhofsträger KÖNNEN in ihren Satzungen eine Ausnahme von der Sargpflicht für Verstorbene vorsehen, deren Glaubensüberzeugung eine Sargbestattung nicht erlaubt — solange keine medizinischen oder polizeilichen Gründe entgegenstehen. Transport im verschlossenen Sarg.

Die Auskunft betrifft nur das Landesrecht. Ob im Tuch bestattet werden kann, entscheidet zusätzlich der Friedhofsträger über seine Satzung und über ein geeignetes Grabfeld. Der Transport bis zur Grabstätte erfolgt in allen Ländern im geschlossenen Sarg. Den Stand aller sechzehn Länder finden Sie unter Sargpflicht und Tuchbestattung.

Zweite Leichenschau in Saarland

Vor einer Einäscherung wird der Verstorbene ein zweites Mal ärztlich untersucht; seit dem 01.04.2025 gilt das in allen sechzehn Ländern. Zuständig in Saarland: Gesundheitsamt / untere Gesundheitsbehörde.

Entbehrlich ist sie, wenn eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO vorliegt oder bereits eine Leichenöffnung nach § 87 Abs. 2 StPO stattgefunden hat. Prüfen Sie das anhand des Papiers, das Ihnen vorliegt — beides steht dort ausdrücklich. Die Kosten sind kein fester Preis, sondern folgen der Abrechnung nach GOÄ; Ablauf und Kostenspanne beschreibt Zweite Leichenschau.

Saarland im Vergleich mit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg

Bestattungshäuser in Grenznähe überführen regelmäßig über eine Landesgrenze, und dann gelten nacheinander zwei Gesetze. Baden-Württemberg grenzt nicht an das Saarland; es steht hier als zweites Land im Südwesten.

Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz gibt für die Erdbestattung 14 Tage (Saarland: 10 Tage), gerechnet ab Feststellung des Todes statt ab Eintritt des Todes. Die Wartefrist ist mit 48 Stunden in beiden Ländern gleich. Für die Urne gibt Rheinland-Pfalz 180 Tage (sechs Monate) als Pflicht; Saarland: 90 Tage (drei Monate).

Baden-Württemberg: Baden-Württemberg gibt für die Erdbestattung 96 Stunden (Saarland: 10 Tage). Gezählt wird in Baden-Württemberg ohne die Tage, an denen am Ort nicht bestattet wird, in Saarland in Kalendertagen. Baden-Württemberg kennt keine Wartefrist (Saarland: 48 Stunden). Eine gesetzliche Urnenfrist kennt Baden-Württemberg nicht; Saarland: 90 Tage (drei Monate).

LandWartefristHöchstfrist ErdbestattungUrneFundstelle
Saarland48 Stunden10 Tage ab Eintritt des Todes90 Tage (drei Monate)§§ 19, 21, 29 BestattG (Saarland)
Rheinland-Pfalz48 Stunden14 Tage ab Feststellung des Todes180 Tage (sechs Monate)§ 23 BestG (Rheinland-Pfalz)
Baden-Württembergkeine gesetzliche Frist96 Stunden ab Eintritt des Todeskeine gesetzliche Frist§ 37 BestattG (Baden-Württemberg)

Alle sechzehn Länder mit Fundstelle und Prüfdatum stehen in der Übersicht der Bestattungsfristen.

Was das Bestattungshaus festhalten sollte

Nicht verwechseln: Neben der Bestattungsfrist läuft die Anzeigefrist des Bundesrechts. Der Tod ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt des Sterbeorts anzuzeigen (§ 28 PStG); der Samstag ist ein Werktag. Diese Frist ist in allen Ländern gleich, unabhängig davon, wie Saarland zählt; Unterlagen und Zuständigkeit beschreibt Sterbefallanzeige.

  • Bundesland des Sterbeorts und des Bestattungsorts am Fall vermerken; die Frist folgt dem Landesrecht, nicht dem Wohnort
  • Sterbezeit aus der Todesbescheinigung übernehmen; ohne Uhrzeit rechnen Stundenfristen ab Mitternacht, und die Überführungsfrist von 36 Stunden läuft ab dem Tod
  • Leichenöffnung oder Ermittlungsverfahren in der Akte vermerken; solange läuft die Höchstfrist nicht
  • Ist die Frist nicht zu halten: vor Ablauf bei der Behörde nachsuchen
  • Urnenfrist von 90 Tagen (drei Monate) nach der Trauerfeier im Blick behalten
  • Der Familie die Fristen mit Fundstelle nennen

Angaben ohne Gewähr. Erhoben aus den Landesgesetzen, Stand 4. September 2026 — das Prüfdatum steht an jedem Land. Maßgeblich ist das Bestattungsgesetz Ihres Landes; bitte prüfen Sie die genannte Vorschrift. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Wie wir Fundstellen erheben, steht unter So prüfen wir Rechtsangaben; Abweichungen melden Sie über Kontakt.

Häufige Fragen

Wann muss eine Beerdigung in Saarland stattfinden?

Spätestens 10 Tage ab Eintritt des Todes muss die Erdbestattung erfolgt sein, gezählt in Kalendertagen; die Frist ist eine zwingende Frist („muss"). Frühestens 48 Stunden ab Eintritt des Todes darf bestattet oder eingeäschert werden. Fundstelle: §§ 19, 21, 29 BestattG (Saarland).

Wie lange darf eine Urne in Saarland aufbewahrt werden?

Die Urne ist binnen 90 Tagen (drei Monate) beizusetzen (Pflicht). Bezugspunkt ist im Landesrecht meist die Einäscherung. Nach der Trauerfeier gerät diese Frist leicht aus dem Blick; tragen Sie sie als Aufgabe ein.

Zählen Wochenenden und Feiertage in Saarland mit?

Ja. Saarland zählt die Höchstfrist in Kalendertagen; Wochenenden und Feiertage verlängern sie nicht. Für die Sterbefallanzeige gilt dagegen die Werktagsregel des § 28 PStG.

Ist in Saarland eine Bestattung ohne Sarg möglich?

Die Bestattung im Tuch ist nur als Ausnahme im Einzelfall möglich, durch Behörde oder Friedhofssatzung. Fundstelle: § 32 Abs. 2 BestattG (Saarland). In jedem Fall entscheidet zusätzlich der Friedhofsträger über Satzung und Grabfeld, und der Transport bis zur Grabstätte erfolgt im geschlossenen Sarg.

Wer macht in Saarland die zweite Leichenschau?

Gesundheitsamt / untere Gesundheitsbehörde. Sie findet vor der Einäscherung statt. Entbehrlich ist sie bei einer Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO oder nach einer Leichenöffnung nach § 87 Abs. 2 StPO.

Wo steht das im Gesetz?

Bestattungsfristen: §§ 19, 21, 29 BestattG (Saarland). Sargpflicht: § 32 Abs. 2 BestattG (Saarland). Anzeigefrist: § 28 PStG. Geprüft am 01.10.2026; maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut im amtlichen Landesrechtsportal.

Quellen

Änderungen

  • 04.10.2026: Erste Fassung.

Etwas ist falsch oder veraltet? Schreiben Sie uns an info@bestattungs-experten.de — wir prüfen es und nennen die Änderung hier.

Revean in Ruhe ansehen — mit Ihren eigenen Fällen

Wir zeigen Ihnen die Bestattersoftware an Beispielen aus Ihrem Alltag. Unverbindlich, am Bildschirm.