Bestattungsfrist in Nordrhein-Westfalen auf einen Blick
| Frist | Nordrhein-Westfalen | Bezug und Zählweise |
|---|---|---|
| Wartefrist Erdbestattung (frühestens) | 24 Stunden | ab Eintritt des Todes |
| Wartefrist Feuerbestattung (frühestens) | keine gesetzliche Frist | |
| Höchstfrist Erdbestattung (spätestens) | 10 Tage | ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen; zwingende Frist („muss") |
| Höchstfrist Einäscherung (spätestens) | 10 Tage | ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen |
| Urne beisetzen binnen | 42 Tage (sechs Wochen) | Pflicht |
| Überführung in einen Leichenraum | 36 Stunden; nicht vor der Todesbescheinigung | ab Eintritt des Todes |
| Kühlung | keine Stundenregel erhoben; die praktische Grenze ergibt sich aus der Überführungspflicht | |
| Fundstelle | § 13 BestG (Nordrhein-Westfalen) | zuletzt gegen den Gesetzestext geprüft am 01.10.2026 |
Die Tabelle unterscheidet drei Zustände: Eine Zahl steht so im Gesetz. „Nicht hinterlegt" heißt, dass wir den Wert nicht gegen den Gesetzestext erhoben haben; die Frist gibt es dann möglicherweise, nur nicht in unseren Daten. „Keine gesetzliche Frist" heißt, dass das Land diese Frist nicht kennt. Aus „wir wissen es nicht" darf nie „Sie dürfen nicht" werden, und umgekehrt.
Hinweis aus dem Datensatz: Wartefrist 24 Stunden und nur für die Erdbestattung. Urne: 6 Wochen.
Was in Nordrhein-Westfalen anders ist
Nordrhein-Westfalen hat mit 24 Stunden eine kürzere Wartefrist als fast alle anderen Länder, und sie gilt nur für die Erdbestattung (§ 13 BestG). Die Höchstfrist beträgt zehn Tage für Erdbestattung und Einäscherung, die Urne ist binnen sechs Wochen beizusetzen. Überführt werden darf binnen 36 Stunden und nicht vor der Todesbescheinigung.
Nordrhein-Westfalen ist eines der Länder, die ihre Bußgeldnorm ausdrücklich nennen: § 19 BestG NRW sieht Geldbußen bis 3.000 Euro vor. Geahndet werden die Bestattungs- und Einäscherungsfristen, die 36-Stunden-Überführungsfrist und die sechswöchige Nachweispflicht. Der Datensatz wurde dazu am 01.10.2026 berichtigt; die Ordnungswidrigkeiten stehen in § 19, nicht in § 20.
Die Tuchbestattung regelt das nordrhein-westfälische Bestattungsgesetz nicht ausdrücklich; es entscheidet die Friedhofssatzung. Mehrere große Friedhofsträger weisen islamische Grabfelder aus. Fragen Sie dort nach, bevor Sie der Familie etwas zusagen.
Wie die Frist gezählt wird, mit Beispiel
Zwei Fragen entscheiden über das Datum: Woran hängt die Frist, und wie wird gezählt. In Nordrhein-Westfalen rechnen Warte- und Höchstfrist ab Eintritt des Todes.
Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf ihres letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB; die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder übernehmen diese Regel, für den Bund § 31 Abs. 1 VwVfG). Eine Trauerfeier am letzten Tag um 11:00 Uhr liegt deshalb innerhalb der Frist, auch wenn der Tod um 9:00 Uhr eingetreten war. Nordrhein-Westfalen zählt Kalendertage; Samstage, Sonn- und Feiertage verlängern die Frist nicht. Fällt das Fristende auf einen Tag, an dem der Friedhof nicht bestattet, planen Sie den letzten Werktag davor oder klären eine Lösung mit der Behörde; eine automatische Verschiebung nimmt Revean nicht vor.
Ein Beispiel macht die Zählweise sichtbar: Tod am Freitag, 09.10.2026, um 10:00 Uhr, Feststellung am selben Tag. Die Daten sind mit derselben Rechnung erzeugt, die der Fristen-Wächter in Revean verwendet; sie ersetzen nicht den Blick in § 13 BestG (Nordrhein-Westfalen).
| Frist | Ergebnis im Beispiel | Regel |
|---|---|---|
| Todeszeitpunkt (angenommen) | Freitag, 09.10.2026, 10:00 Uhr | Feststellung des Todes am selben Tag |
| Frühestens bestatten (Erdbestattung) | Samstag, 10.10.2026, 10:00 Uhr | 24 Stunden ab Eintritt des Todes |
| Frühestens einäschern | keine gesetzliche Frist | |
| Spätestens bestatten (Erdbestattung) | Montag, 19.10.2026 | 10 Tage ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen |
| Spätestens einäschern | Montag, 19.10.2026 | 10 Tage ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen |
| Urne beisetzen (bei Feuerbestattung) | Freitag, 20.11.2026 | gerechnet vom Sterbedatum, weil das Einäscherungsdatum im Beispiel fehlt; im Gesetz ist der Bezugspunkt meist die Einäscherung |
| Überführung | Samstag, 10.10.2026, 22:00 Uhr | 36 Stunden ab Eintritt des Todes |
| Sterbefallanzeige beim Standesamt | Dienstag, 13.10.2026 | dritter auf den Tod folgender Werktag, § 28 PStG; der Samstag zählt als Werktag |
Die Höchstfrist ist in Kalendertagen gezählt; Wochenenden und Feiertage verlängern sie nicht. Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf ihres letzten Tages, deshalb steht der ganze letzte Tag zur Verfügung. Fällt er auf ein Wochenende, zeigt Revean dieses Datum an und verschiebt es nicht auf den nächsten Werktag.
Ausnahmen, Verlängerung und Ordnungswidrigkeit
Die Bestattungsgesetze nehmen Fälle, in denen der Leichnam für eine Leichenöffnung, ein strafprozessuales Ermittlungsverfahren oder wissenschaftliche Zwecke gebraucht wird, in der Regel von der Höchstfrist aus; dann ist zu bestatten, sobald der Zweck entfällt. Mit welchem Wortlaut Nordrhein-Westfalen das regelt, lesen Sie in § 13 BestG (Nordrhein-Westfalen).
Die Höchstfrist ist in Nordrhein-Westfalen zwingend formuliert. Wer sie überschreiten muss, etwa weil Angehörige aus dem Ausland anreisen, sollte vor Ablauf bei der zuständigen Behörde um Verlängerung nachsuchen und die Antwort in der Akte festhalten.
Nordrhein-Westfalen nennt eine ausdrückliche Bußgeldnorm: § 19 BestG NRW, bis 3.000 Euro. Geahndet werden die Bestattungs- und Einäscherungsfristen, die 36-Stunden-Überführungsfrist und die sechswöchige Nachweispflicht.
Sarg oder Tuch in Nordrhein-Westfalen
Das gelesene Landesgesetz sagt zur Tuchbestattung nichts; es entscheidet die Friedhofssatzung. Im nordrhein-westfälischen Bestattungsgesetz ist die Tuchbestattung nicht ausdrücklich geregelt; es entscheidet die Friedhofssatzung. Mehrere große Friedhofsträger weisen islamische Grabfelder aus — fragen Sie dort nach.
Die Auskunft betrifft nur das Landesrecht. Ob im Tuch bestattet werden kann, entscheidet zusätzlich der Friedhofsträger über seine Satzung und über ein geeignetes Grabfeld. Der Transport bis zur Grabstätte erfolgt in allen Ländern im geschlossenen Sarg. Den Stand aller sechzehn Länder finden Sie unter Sargpflicht und Tuchbestattung.
Zweite Leichenschau in Nordrhein-Westfalen
Vor einer Einäscherung wird der Verstorbene ein zweites Mal ärztlich untersucht; seit dem 01.04.2025 gilt das in allen sechzehn Ländern. Zuständig in Nordrhein-Westfalen: Gesundheitsamt / untere Gesundheitsbehörde.
Entbehrlich ist sie, wenn eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO vorliegt oder bereits eine Leichenöffnung nach § 87 Abs. 2 StPO stattgefunden hat. Prüfen Sie das anhand des Papiers, das Ihnen vorliegt — beides steht dort ausdrücklich. Die Kosten sind kein fester Preis, sondern folgen der Abrechnung nach GOÄ; Ablauf und Kostenspanne beschreibt Zweite Leichenschau.
Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit Niedersachsen und Hessen
Bestattungshäuser in Grenznähe überführen regelmäßig über eine Landesgrenze, und dann gelten nacheinander zwei Gesetze.
Niedersachsen: Niedersachsen gibt für die Erdbestattung 8 Tage (Nordrhein-Westfalen: 10 Tage). Gezählt wird in Niedersachsen ohne die Tage, an denen am Ort nicht bestattet wird, in Nordrhein-Westfalen in Kalendertagen. Die Höchstfrist ist in Niedersachsen eine Sollvorschrift („soll"), in Nordrhein-Westfalen eine zwingende Frist („muss"). Die Wartefrist beträgt in Niedersachsen 48 Stunden (Nordrhein-Westfalen: 24 Stunden). Für die Urne gibt Niedersachsen 30 Tage (ein Monat) als Sollvorschrift; Nordrhein-Westfalen: 42 Tage (sechs Wochen).
Hessen: Hessen nennt für die Erdbestattung denselben Höchstwert wie Nordrhein-Westfalen, 10 Tage. Die Wartefrist beträgt in Hessen 48 Stunden (Nordrhein-Westfalen: 24 Stunden). Für die Urne gibt Hessen 63 Tage (neun Wochen) als Pflicht; Nordrhein-Westfalen: 42 Tage (sechs Wochen).
| Land | Wartefrist | Höchstfrist Erdbestattung | Urne | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Erd 24 Stunden, Feuer keine gesetzliche Frist | 10 Tage ab Eintritt des Todes | 42 Tage (sechs Wochen) | § 13 BestG (Nordrhein-Westfalen) |
| Niedersachsen | 48 Stunden | 8 Tage ab Eintritt des Todes | 30 Tage (ein Monat) | § 9 BestattG (Niedersachsen) |
| Hessen | 48 Stunden | 10 Tage ab Eintritt des Todes | 63 Tage (neun Wochen) | § 16 FBG (Hessen) |
Alle sechzehn Länder mit Fundstelle und Prüfdatum stehen in der Übersicht der Bestattungsfristen.
Was das Bestattungshaus festhalten sollte
Nicht verwechseln: Neben der Bestattungsfrist läuft die Anzeigefrist des Bundesrechts. Der Tod ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt des Sterbeorts anzuzeigen (§ 28 PStG); der Samstag ist ein Werktag. Diese Frist ist in allen Ländern gleich, unabhängig davon, wie Nordrhein-Westfalen zählt; Unterlagen und Zuständigkeit beschreibt Sterbefallanzeige.
- Bundesland des Sterbeorts und des Bestattungsorts am Fall vermerken; die Frist folgt dem Landesrecht, nicht dem Wohnort
- Sterbezeit aus der Todesbescheinigung übernehmen; ohne Uhrzeit rechnen Stundenfristen ab Mitternacht, und die Überführungsfrist von 36 Stunden läuft ab dem Tod
- Nicht überführen, bevor die Todesbescheinigung vorliegt
- Leichenöffnung oder Ermittlungsverfahren in der Akte vermerken; solange läuft die Höchstfrist nicht
- Ist die Frist nicht zu halten: vor Ablauf bei der Behörde nachsuchen; Nordrhein-Westfalen ahndet Verstöße nach § 19 BestG NRW
- Urnenfrist von 42 Tagen (sechs Wochen) nach der Trauerfeier im Blick behalten
- Der Familie die Fristen mit Fundstelle nennen
Angaben ohne Gewähr. Erhoben aus den Landesgesetzen, Stand 4. September 2026 — das Prüfdatum steht an jedem Land. Maßgeblich ist das Bestattungsgesetz Ihres Landes; bitte prüfen Sie die genannte Vorschrift. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Wie wir Fundstellen erheben, steht unter So prüfen wir Rechtsangaben; Abweichungen melden Sie über Kontakt.
Häufige Fragen
Wann muss eine Beerdigung in Nordrhein-Westfalen stattfinden?
Spätestens 10 Tage ab Eintritt des Todes muss die Erdbestattung erfolgt sein, gezählt in Kalendertagen; die Frist ist eine zwingende Frist („muss"). Frühestens 24 Stunden nach dem Tod darf erdbestattet werden; für die Einäscherung gibt es keine Wartefrist. Fundstelle: § 13 BestG (Nordrhein-Westfalen).
Wie lange darf eine Urne in Nordrhein-Westfalen aufbewahrt werden?
Die Urne ist binnen 42 Tagen (sechs Wochen) beizusetzen (Pflicht). Bezugspunkt ist im Landesrecht meist die Einäscherung. Nach der Trauerfeier gerät diese Frist leicht aus dem Blick; tragen Sie sie als Aufgabe ein.
Zählen Wochenenden und Feiertage in Nordrhein-Westfalen mit?
Ja. Nordrhein-Westfalen zählt die Höchstfrist in Kalendertagen; Wochenenden und Feiertage verlängern sie nicht. Für die Sterbefallanzeige gilt dagegen die Werktagsregel des § 28 PStG.
Ist in Nordrhein-Westfalen eine Bestattung ohne Sarg möglich?
Das gelesene Landesgesetz sagt zur Tuchbestattung nichts; es entscheidet die Friedhofssatzung. In jedem Fall entscheidet zusätzlich der Friedhofsträger über Satzung und Grabfeld, und der Transport bis zur Grabstätte erfolgt im geschlossenen Sarg.
Wer macht in Nordrhein-Westfalen die zweite Leichenschau?
Gesundheitsamt / untere Gesundheitsbehörde. Sie findet vor der Einäscherung statt. Entbehrlich ist sie bei einer Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO oder nach einer Leichenöffnung nach § 87 Abs. 2 StPO.
Wo steht das im Gesetz?
Bestattungsfristen: § 13 BestG (Nordrhein-Westfalen). Anzeigefrist: § 28 PStG. Geprüft am 01.10.2026; maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut im amtlichen Landesrechtsportal.
Quellen
- recht.nrw.de: Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz — BestG NRW), §§ 13, 19, abgerufen am 04.10.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 188 Fristende, abgerufen am 04.10.2026
- Verwaltungsverfahrensgesetz, § 31 Fristen und Termine, abgerufen am 04.10.2026
- Personenstandsgesetz, § 28 Anzeige, abgerufen am 04.10.2026
- Strafprozeßordnung, § 87 Leichenschau, Leichenöffnung, abgerufen am 04.10.2026
- Strafprozeßordnung, § 159 Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod, abgerufen am 04.10.2026
Änderungen
- 04.10.2026: Erste Fassung.
Etwas ist falsch oder veraltet? Schreiben Sie uns an info@bestattungs-experten.de — wir prüfen es und nennen die Änderung hier.