Bestattungsfrist in Hessen auf einen Blick
| Frist | Hessen | Bezug und Zählweise |
|---|---|---|
| Wartefrist Erdbestattung (frühestens) | 48 Stunden | ab Eintritt des Todes |
| Wartefrist Feuerbestattung (frühestens) | 48 Stunden | ab Eintritt des Todes |
| Höchstfrist Erdbestattung (spätestens) | 10 Tage | ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen; zwingende Frist („muss") |
| Höchstfrist Einäscherung (spätestens) | 10 Tage | ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen |
| Urne beisetzen binnen | 63 Tage (neun Wochen) | Pflicht |
| Überführung in einen Leichenraum | 36 Stunden; nicht vor der Todesbescheinigung | ab Eintritt des Todes |
| Kühlung | keine Stundenregel erhoben; die praktische Grenze ergibt sich aus der Überführungspflicht | |
| Fundstelle | § 16 FBG (Hessen) | zuletzt gegen den Gesetzestext geprüft am 04.09.2026 |
Die Tabelle unterscheidet drei Zustände: Eine Zahl steht so im Gesetz. „Nicht hinterlegt" heißt, dass wir den Wert nicht gegen den Gesetzestext erhoben haben; die Frist gibt es dann möglicherweise, nur nicht in unseren Daten. „Keine gesetzliche Frist" heißt, dass das Land diese Frist nicht kennt. Aus „wir wissen es nicht" darf nie „Sie dürfen nicht" werden, und umgekehrt.
Hinweis aus dem Datensatz: Die zehn Tage dürfen überschritten werden, wenn technische Vorkehrungen gesundheitliche Bedenken ausschließen (§ 16 Abs. 1 S. 2 FBG), und verkürzt werden, wenn Glaubensregeln es verlangen (Abs. 4). Urne: neun Wochen.
Was in Hessen anders ist
Hessen hat seine Frist novelliert: Statt 96 Stunden gelten zehn Tage ab Eintritt des Todes (§ 16 FBG), dazu eine Wartefrist von 48 Stunden. Die zehn Tage dürfen überschritten werden, wenn technische Vorkehrungen gesundheitliche Bedenken ausschließen (§ 16 Abs. 1 Satz 2), und sie dürfen verkürzt werden, wenn Glaubensregeln es verlangen (Abs. 4).
Die Urnenfrist von neun Wochen ist ein Wert, den kein anderes Land hat; eine ältere Branchenübersicht kannte ihn gar nicht. Überführt werden darf binnen 36 Stunden und nicht vor der Todesbescheinigung.
Die Bestattung ohne Sarg kann in Hessen der Gemeindevorstand nach Anhörung des Gesundheitsamts aus religiösen Gründen gestatten (§ 18 Abs. 2 FBG); bei übertragbaren Krankheiten im Sinne des § 12 Abs. 1 ist eine Ausnahme unzulässig. Es ist also eine Einzelfallentscheidung, keine Satzungsregel.
Wie die Frist gezählt wird, mit Beispiel
Zwei Fragen entscheiden über das Datum: Woran hängt die Frist, und wie wird gezählt. In Hessen rechnen Warte- und Höchstfrist ab Eintritt des Todes.
Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf ihres letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB; die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder übernehmen diese Regel, für den Bund § 31 Abs. 1 VwVfG). Eine Trauerfeier am letzten Tag um 11:00 Uhr liegt deshalb innerhalb der Frist, auch wenn der Tod um 9:00 Uhr eingetreten war. Hessen zählt Kalendertage; Samstage, Sonn- und Feiertage verlängern die Frist nicht. Fällt das Fristende auf einen Tag, an dem der Friedhof nicht bestattet, planen Sie den letzten Werktag davor oder klären eine Lösung mit der Behörde; eine automatische Verschiebung nimmt Revean nicht vor.
Ein Beispiel macht die Zählweise sichtbar: Tod am Freitag, 09.10.2026, um 10:00 Uhr, Feststellung am selben Tag. Die Daten sind mit derselben Rechnung erzeugt, die der Fristen-Wächter in Revean verwendet; sie ersetzen nicht den Blick in § 16 FBG (Hessen).
| Frist | Ergebnis im Beispiel | Regel |
|---|---|---|
| Todeszeitpunkt (angenommen) | Freitag, 09.10.2026, 10:00 Uhr | Feststellung des Todes am selben Tag |
| Frühestens bestatten (Erdbestattung) | Sonntag, 11.10.2026, 10:00 Uhr | 48 Stunden ab Eintritt des Todes |
| Frühestens einäschern | Sonntag, 11.10.2026, 10:00 Uhr | 48 Stunden ab Eintritt des Todes |
| Spätestens bestatten (Erdbestattung) | Montag, 19.10.2026 | 10 Tage ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen |
| Spätestens einäschern | Montag, 19.10.2026 | 10 Tage ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen |
| Urne beisetzen (bei Feuerbestattung) | Freitag, 11.12.2026 | gerechnet vom Sterbedatum, weil das Einäscherungsdatum im Beispiel fehlt; im Gesetz ist der Bezugspunkt meist die Einäscherung |
| Überführung | Samstag, 10.10.2026, 22:00 Uhr | 36 Stunden ab Eintritt des Todes |
| Sterbefallanzeige beim Standesamt | Dienstag, 13.10.2026 | dritter auf den Tod folgender Werktag, § 28 PStG; der Samstag zählt als Werktag |
Die Höchstfrist ist in Kalendertagen gezählt; Wochenenden und Feiertage verlängern sie nicht. Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf ihres letzten Tages, deshalb steht der ganze letzte Tag zur Verfügung. Fällt er auf ein Wochenende, zeigt Revean dieses Datum an und verschiebt es nicht auf den nächsten Werktag.
Ausnahmen, Verlängerung und Ordnungswidrigkeit
Die Bestattungsgesetze nehmen Fälle, in denen der Leichnam für eine Leichenöffnung, ein strafprozessuales Ermittlungsverfahren oder wissenschaftliche Zwecke gebraucht wird, in der Regel von der Höchstfrist aus; dann ist zu bestatten, sobald der Zweck entfällt. Mit welchem Wortlaut Hessen das regelt, lesen Sie in § 16 FBG (Hessen).
Die Höchstfrist ist in Hessen zwingend formuliert. Wer sie überschreiten muss, etwa weil Angehörige aus dem Ausland anreisen, sollte vor Ablauf bei der zuständigen Behörde um Verlängerung nachsuchen und die Antwort in der Akte festhalten.
Für Hessen haben wir keine ausdrückliche Bußgeldnorm erhoben. Das heißt nicht, dass ein Verstoß folgenlos bliebe; prüfen Sie den Bußgeldkatalog des Gesetzes.
Sarg oder Tuch in Hessen
Die Bestattung im Tuch ist nur als Ausnahme im Einzelfall möglich, durch Behörde oder Friedhofssatzung. Fundstelle: § 18 Abs. 2 Friedhofs- und BestattungsG (Hessen). Der Gemeindevorstand kann nach Anhörung des Gesundheitsamts aus religiösen Gründen die Bestattung ohne Sarg gestatten. Bei den in § 12 Abs. 1 genannten Fällen (übertragbare Krankheiten) ist eine Ausnahme unzulässig.
Die Auskunft betrifft nur das Landesrecht. Ob im Tuch bestattet werden kann, entscheidet zusätzlich der Friedhofsträger über seine Satzung und über ein geeignetes Grabfeld. Der Transport bis zur Grabstätte erfolgt in allen Ländern im geschlossenen Sarg. Den Stand aller sechzehn Länder finden Sie unter Sargpflicht und Tuchbestattung.
Zweite Leichenschau in Hessen
Vor einer Einäscherung wird der Verstorbene ein zweites Mal ärztlich untersucht; seit dem 01.04.2025 gilt das in allen sechzehn Ländern. Zuständig in Hessen: Gesundheitsamt / untere Gesundheitsbehörde.
Entbehrlich ist sie, wenn eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO vorliegt oder bereits eine Leichenöffnung nach § 87 Abs. 2 StPO stattgefunden hat. Prüfen Sie das anhand des Papiers, das Ihnen vorliegt — beides steht dort ausdrücklich. Die Kosten sind kein fester Preis, sondern folgen der Abrechnung nach GOÄ; Ablauf und Kostenspanne beschreibt Zweite Leichenschau.
Hessen im Vergleich mit Nordrhein-Westfalen und Bayern
Bestattungshäuser in Grenznähe überführen regelmäßig über eine Landesgrenze, und dann gelten nacheinander zwei Gesetze.
Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen nennt für die Erdbestattung denselben Höchstwert wie Hessen, 10 Tage. Die Wartefrist von 24 Stunden gilt in Nordrhein-Westfalen nur für die Erdbestattung; eingeäschert werden darf, sobald die Unterlagen vorliegen. Für die Urne gibt Nordrhein-Westfalen 42 Tage (sechs Wochen) als Pflicht; Hessen: 63 Tage (neun Wochen).
Bayern: Bayern gibt für die Erdbestattung 8 Tage (Hessen: 10 Tage), gerechnet ab Feststellung des Todes statt ab Eintritt des Todes. Gezählt wird in Bayern ohne Samstage, Sonn- und Feiertage, in Hessen in Kalendertagen. Die Wartefrist ist mit 48 Stunden in beiden Ländern gleich. Für die Urne gibt Bayern 90 Tage (drei Monate) als Pflicht; Hessen: 63 Tage (neun Wochen). Überführung: Bayern keine gesetzliche Frist, Hessen 36 Stunden.
| Land | Wartefrist | Höchstfrist Erdbestattung | Urne | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Hessen | 48 Stunden | 10 Tage ab Eintritt des Todes | 63 Tage (neun Wochen) | § 16 FBG (Hessen) |
| Nordrhein-Westfalen | Erd 24 Stunden, Feuer keine gesetzliche Frist | 10 Tage ab Eintritt des Todes | 42 Tage (sechs Wochen) | § 13 BestG (Nordrhein-Westfalen) |
| Bayern | 48 Stunden | 8 Tage ab Feststellung des Todes | 90 Tage (drei Monate) | §§ 18, 19 BestV (Bayern) |
Alle sechzehn Länder mit Fundstelle und Prüfdatum stehen in der Übersicht der Bestattungsfristen.
Was das Bestattungshaus festhalten sollte
Nicht verwechseln: Neben der Bestattungsfrist läuft die Anzeigefrist des Bundesrechts. Der Tod ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt des Sterbeorts anzuzeigen (§ 28 PStG); der Samstag ist ein Werktag. Diese Frist ist in allen Ländern gleich, unabhängig davon, wie Hessen zählt; Unterlagen und Zuständigkeit beschreibt Sterbefallanzeige.
- Bundesland des Sterbeorts und des Bestattungsorts am Fall vermerken; die Frist folgt dem Landesrecht, nicht dem Wohnort
- Sterbezeit aus der Todesbescheinigung übernehmen; ohne Uhrzeit rechnen Stundenfristen ab Mitternacht, und die Überführungsfrist von 36 Stunden läuft ab dem Tod
- Nicht überführen, bevor die Todesbescheinigung vorliegt
- Leichenöffnung oder Ermittlungsverfahren in der Akte vermerken; solange läuft die Höchstfrist nicht
- Ist die Frist nicht zu halten: vor Ablauf bei der Behörde nachsuchen
- Urnenfrist von 63 Tagen (neun Wochen) nach der Trauerfeier im Blick behalten
- Der Familie die Fristen mit Fundstelle nennen
Angaben ohne Gewähr. Erhoben aus den Landesgesetzen, Stand 4. September 2026 — das Prüfdatum steht an jedem Land. Maßgeblich ist das Bestattungsgesetz Ihres Landes; bitte prüfen Sie die genannte Vorschrift. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Wie wir Fundstellen erheben, steht unter So prüfen wir Rechtsangaben; Abweichungen melden Sie über Kontakt.
Häufige Fragen
Wann muss eine Beerdigung in Hessen stattfinden?
Spätestens 10 Tage ab Eintritt des Todes muss die Erdbestattung erfolgt sein, gezählt in Kalendertagen; die Frist ist eine zwingende Frist („muss"). Frühestens 48 Stunden ab Eintritt des Todes darf bestattet oder eingeäschert werden. Fundstelle: § 16 FBG (Hessen).
Wie lange darf eine Urne in Hessen aufbewahrt werden?
Die Urne ist binnen 63 Tagen (neun Wochen) beizusetzen (Pflicht). Bezugspunkt ist im Landesrecht meist die Einäscherung. Nach der Trauerfeier gerät diese Frist leicht aus dem Blick; tragen Sie sie als Aufgabe ein.
Zählen Wochenenden und Feiertage in Hessen mit?
Ja. Hessen zählt die Höchstfrist in Kalendertagen; Wochenenden und Feiertage verlängern sie nicht. Für die Sterbefallanzeige gilt dagegen die Werktagsregel des § 28 PStG.
Ist in Hessen eine Bestattung ohne Sarg möglich?
Die Bestattung im Tuch ist nur als Ausnahme im Einzelfall möglich, durch Behörde oder Friedhofssatzung. Fundstelle: § 18 Abs. 2 Friedhofs- und BestattungsG (Hessen). In jedem Fall entscheidet zusätzlich der Friedhofsträger über Satzung und Grabfeld, und der Transport bis zur Grabstätte erfolgt im geschlossenen Sarg.
Wer macht in Hessen die zweite Leichenschau?
Gesundheitsamt / untere Gesundheitsbehörde. Sie findet vor der Einäscherung statt. Entbehrlich ist sie bei einer Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO oder nach einer Leichenöffnung nach § 87 Abs. 2 StPO.
Wo steht das im Gesetz?
Bestattungsfristen: § 16 FBG (Hessen). Sargpflicht: § 18 Abs. 2 Friedhofs- und BestattungsG (Hessen). Anzeigefrist: § 28 PStG. Geprüft am 04.09.2026; maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut im amtlichen Landesrechtsportal.
Quellen
- Bürgerservice Hessenrecht (amtliches Portal) — dort: Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG), §§ 16, 18, abgerufen am 04.10.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 188 Fristende, abgerufen am 04.10.2026
- Verwaltungsverfahrensgesetz, § 31 Fristen und Termine, abgerufen am 04.10.2026
- Personenstandsgesetz, § 28 Anzeige, abgerufen am 04.10.2026
- Strafprozeßordnung, § 87 Leichenschau, Leichenöffnung, abgerufen am 04.10.2026
- Strafprozeßordnung, § 159 Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod, abgerufen am 04.10.2026
Änderungen
- 04.10.2026: Erste Fassung.
Etwas ist falsch oder veraltet? Schreiben Sie uns an info@bestattungs-experten.de — wir prüfen es und nennen die Änderung hier.