Bestattungsfrist in Thüringen auf einen Blick
| Frist | Thüringen | Bezug und Zählweise |
|---|---|---|
| Wartefrist Erdbestattung (frühestens) | 48 Stunden | ab Eintritt des Todes |
| Wartefrist Feuerbestattung (frühestens) | 48 Stunden | ab Eintritt des Todes |
| Höchstfrist Erdbestattung (spätestens) | 10 Tage | ab Feststellung des Todes, in Kalendertagen; zwingende Frist („muss") |
| Höchstfrist Einäscherung (spätestens) | 10 Tage | ab Feststellung des Todes, in Kalendertagen |
| Urne beisetzen binnen | 180 Tage (sechs Monate) | Pflicht |
| Überführung in einen Leichenraum | 48 Stunden | ab Eintritt des Todes |
| Kühlung | keine Stundenregel erhoben; die praktische Grenze ergibt sich aus der Überführungspflicht | |
| Fundstelle | §§ 17, 20 ThürBestG (Thüringen) | zuletzt gegen den Gesetzestext geprüft am 04.09.2026 |
Die Tabelle unterscheidet drei Zustände: Eine Zahl steht so im Gesetz. „Nicht hinterlegt" heißt, dass wir den Wert nicht gegen den Gesetzestext erhoben haben; die Frist gibt es dann möglicherweise, nur nicht in unseren Daten. „Keine gesetzliche Frist" heißt, dass das Land diese Frist nicht kennt. Aus „wir wissen es nicht" darf nie „Sie dürfen nicht" werden, und umgekehrt.
Was in Thüringen anders ist
In Thüringen steht die Höchstfrist in § 17 ThürBestG, nicht in § 20; dort steht die Mindestfrist. Eine verbreitete Übersicht zitierte die falsche Norm. Die Wartefrist von 48 Stunden rechnet ab Eintritt des Todes, die Höchstfrist von zehn Tagen ab Feststellung des Todes, zwingend formuliert.
Mit 48 Stunden hat Thüringen die längste Überführungsfrist der Länder, die eine Stundenfrist nennen; die meisten geben 36 Stunden, Brandenburg und Sachsen 24 für den Beginn der Fahrt. Die Urne ist binnen sechs Monaten beizusetzen. Bei den Feiertagen ist der Weltkindertag am 20. September eine thüringische Besonderheit.
Erdbestattungen sind in Thüringen nur unter Verwendung eines Sarges zulässig (§ 23 Abs. 1 BestattG). Die zuständige Ordnungsbehörde kann im Einvernehmen mit der unteren Gesundheitsbehörde im Einzelfall eine Ausnahme zulassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die zweite Leichenschau führt die untere Gesundheitsbehörde oder ein ermächtigter Facharzt für Pathologie, Anatomie oder Rechtsmedizin durch.
Wie die Frist gezählt wird, mit Beispiel
Zwei Fragen entscheiden über das Datum: Woran hängt die Frist, und wie wird gezählt. In Thüringen rechnet die Wartefrist ab Eintritt des Todes, die Höchstfrist dagegen ab Feststellung des Todes. Bei einem erst nach Tagen aufgefundenen Verstorbenen liegen Tod und Feststellung auseinander; wer vom Sterbedatum rechnet, zeigt eine Frist an, die abgelaufen war, bevor das Haus gerufen wurde. Erfassen Sie deshalb den Zeitpunkt der Feststellung aus der Todesbescheinigung.
Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf ihres letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB; die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder übernehmen diese Regel, für den Bund § 31 Abs. 1 VwVfG). Eine Trauerfeier am letzten Tag um 11:00 Uhr liegt deshalb innerhalb der Frist, auch wenn der Tod um 9:00 Uhr eingetreten war. Thüringen zählt Kalendertage; Samstage, Sonn- und Feiertage verlängern die Frist nicht. Fällt das Fristende auf einen Tag, an dem der Friedhof nicht bestattet, planen Sie den letzten Werktag davor oder klären eine Lösung mit der Behörde; eine automatische Verschiebung nimmt Revean nicht vor.
Ein Beispiel macht die Zählweise sichtbar: Tod am Freitag, 09.10.2026, um 10:00 Uhr, Feststellung am selben Tag. Die Daten sind mit derselben Rechnung erzeugt, die der Fristen-Wächter in Revean verwendet; sie ersetzen nicht den Blick in §§ 17, 20 ThürBestG (Thüringen).
| Frist | Ergebnis im Beispiel | Regel |
|---|---|---|
| Todeszeitpunkt (angenommen) | Freitag, 09.10.2026, 10:00 Uhr | Feststellung des Todes am selben Tag |
| Frühestens bestatten (Erdbestattung) | Sonntag, 11.10.2026, 10:00 Uhr | 48 Stunden ab Eintritt des Todes |
| Frühestens einäschern | Sonntag, 11.10.2026, 10:00 Uhr | 48 Stunden ab Eintritt des Todes |
| Spätestens bestatten (Erdbestattung) | Montag, 19.10.2026 | 10 Tage ab Feststellung des Todes, in Kalendertagen |
| Spätestens einäschern | Montag, 19.10.2026 | 10 Tage ab Feststellung des Todes, in Kalendertagen |
| Urne beisetzen (bei Feuerbestattung) | Mittwoch, 07.04.2027 | gerechnet vom Sterbedatum, weil das Einäscherungsdatum im Beispiel fehlt; im Gesetz ist der Bezugspunkt meist die Einäscherung |
| Überführung | Sonntag, 11.10.2026, 10:00 Uhr | 48 Stunden ab Eintritt des Todes |
| Sterbefallanzeige beim Standesamt | Dienstag, 13.10.2026 | dritter auf den Tod folgender Werktag, § 28 PStG; der Samstag zählt als Werktag |
Die Höchstfrist ist in Kalendertagen gezählt; Wochenenden und Feiertage verlängern sie nicht. Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf ihres letzten Tages, deshalb steht der ganze letzte Tag zur Verfügung. Fällt er auf ein Wochenende, zeigt Revean dieses Datum an und verschiebt es nicht auf den nächsten Werktag.
Ausnahmen, Verlängerung und Ordnungswidrigkeit
Die Bestattungsgesetze nehmen Fälle, in denen der Leichnam für eine Leichenöffnung, ein strafprozessuales Ermittlungsverfahren oder wissenschaftliche Zwecke gebraucht wird, in der Regel von der Höchstfrist aus; dann ist zu bestatten, sobald der Zweck entfällt. Mit welchem Wortlaut Thüringen das regelt, lesen Sie in §§ 17, 20 ThürBestG (Thüringen).
Die Höchstfrist ist in Thüringen zwingend formuliert. Wer sie überschreiten muss, etwa weil Angehörige aus dem Ausland anreisen, sollte vor Ablauf bei der zuständigen Behörde um Verlängerung nachsuchen und die Antwort in der Akte festhalten.
Für Thüringen haben wir keine ausdrückliche Bußgeldnorm erhoben. Das heißt nicht, dass ein Verstoß folgenlos bliebe; prüfen Sie den Bußgeldkatalog des Gesetzes.
Sarg oder Tuch in Thüringen
Die Bestattung im Tuch ist nur als Ausnahme im Einzelfall möglich, durch Behörde oder Friedhofssatzung. Fundstelle: § 23 Abs. 1 BestattG (Thüringen). Erdbestattungen nur unter Verwendung eines Sarges. Die zuständige Ordnungsbehörde kann im Einvernehmen mit der unteren Gesundheitsbehörde im Einzelfall eine Ausnahme zulassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Auskunft betrifft nur das Landesrecht. Ob im Tuch bestattet werden kann, entscheidet zusätzlich der Friedhofsträger über seine Satzung und über ein geeignetes Grabfeld. Der Transport bis zur Grabstätte erfolgt in allen Ländern im geschlossenen Sarg. Den Stand aller sechzehn Länder finden Sie unter Sargpflicht und Tuchbestattung.
Zweite Leichenschau in Thüringen
Vor einer Einäscherung wird der Verstorbene ein zweites Mal ärztlich untersucht; seit dem 01.04.2025 gilt das in allen sechzehn Ländern. Zuständig in Thüringen: Untere Gesundheitsbehörde oder ermächtigter Facharzt. Zur Qualifikation: Arzt der unteren Gesundheitsbehörde oder ermächtigter Facharzt für Pathologie, Anatomie oder Rechtsmedizin.
Entbehrlich ist sie, wenn eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO vorliegt oder bereits eine Leichenöffnung nach § 87 Abs. 2 StPO stattgefunden hat. Prüfen Sie das anhand des Papiers, das Ihnen vorliegt — beides steht dort ausdrücklich. Die Kosten sind kein fester Preis, sondern folgen der Abrechnung nach GOÄ; Ablauf und Kostenspanne beschreibt Zweite Leichenschau.
Thüringen im Vergleich mit Sachsen und Bayern
Bestattungshäuser in Grenznähe überführen regelmäßig über eine Landesgrenze, und dann gelten nacheinander zwei Gesetze.
Sachsen: Sachsen gibt für die Erdbestattung 8 Tage (Thüringen: 10 Tage). Gezählt wird in Sachsen ohne Samstage, Sonn- und Feiertage, in Thüringen in Kalendertagen. Die Wartefrist ist mit 48 Stunden in beiden Ländern gleich. Überführung: Sachsen 24 Stunden bis zum Beginn der Fahrt, Thüringen 48 Stunden.
Bayern: Bayern gibt für die Erdbestattung 8 Tage (Thüringen: 10 Tage). Gezählt wird in Bayern ohne Samstage, Sonn- und Feiertage, in Thüringen in Kalendertagen. Die Wartefrist ist mit 48 Stunden in beiden Ländern gleich. Für die Urne gibt Bayern 90 Tage (drei Monate) als Pflicht; Thüringen: 180 Tage (sechs Monate). Überführung: Bayern keine gesetzliche Frist, Thüringen 48 Stunden.
| Land | Wartefrist | Höchstfrist Erdbestattung | Urne | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Thüringen | 48 Stunden | 10 Tage ab Feststellung des Todes | 180 Tage (sechs Monate) | §§ 17, 20 ThürBestG (Thüringen) |
| Sachsen | 48 Stunden | 8 Tage ab Feststellung des Todes | 180 Tage (sechs Monate) | § 19 SächsBestG (Sachsen) |
| Bayern | 48 Stunden | 8 Tage ab Feststellung des Todes | 90 Tage (drei Monate) | §§ 18, 19 BestV (Bayern) |
Alle sechzehn Länder mit Fundstelle und Prüfdatum stehen in der Übersicht der Bestattungsfristen.
Was das Bestattungshaus festhalten sollte
Nicht verwechseln: Neben der Bestattungsfrist läuft die Anzeigefrist des Bundesrechts. Der Tod ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt des Sterbeorts anzuzeigen (§ 28 PStG); der Samstag ist ein Werktag. Diese Frist ist in allen Ländern gleich, unabhängig davon, wie Thüringen zählt; Unterlagen und Zuständigkeit beschreibt Sterbefallanzeige.
- Bundesland des Sterbeorts und des Bestattungsorts am Fall vermerken; die Frist folgt dem Landesrecht, nicht dem Wohnort
- Sterbezeit aus der Todesbescheinigung übernehmen; ohne Uhrzeit rechnen Stundenfristen ab Mitternacht, und die Überführungsfrist von 48 Stunden läuft ab dem Tod
- Zeitpunkt der Feststellung des Todes erfassen; daran hängt in diesem Land die Höchstfrist
- Leichenöffnung oder Ermittlungsverfahren in der Akte vermerken; solange läuft die Höchstfrist nicht
- Ist die Frist nicht zu halten: vor Ablauf bei der Behörde nachsuchen
- Urnenfrist von 180 Tagen (sechs Monate) nach der Trauerfeier im Blick behalten
- Der Familie die Fristen mit Fundstelle nennen
Angaben ohne Gewähr. Erhoben aus den Landesgesetzen, Stand 4. September 2026 — das Prüfdatum steht an jedem Land. Maßgeblich ist das Bestattungsgesetz Ihres Landes; bitte prüfen Sie die genannte Vorschrift. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Wie wir Fundstellen erheben, steht unter So prüfen wir Rechtsangaben; Abweichungen melden Sie über Kontakt.
Häufige Fragen
Wann muss eine Beerdigung in Thüringen stattfinden?
Spätestens 10 Tage ab Feststellung des Todes muss die Erdbestattung erfolgt sein, gezählt in Kalendertagen; die Frist ist eine zwingende Frist („muss"). Frühestens 48 Stunden ab Eintritt des Todes darf bestattet oder eingeäschert werden. Fundstelle: §§ 17, 20 ThürBestG (Thüringen).
Wie lange darf eine Urne in Thüringen aufbewahrt werden?
Die Urne ist binnen 180 Tagen (sechs Monate) beizusetzen (Pflicht). Bezugspunkt ist im Landesrecht meist die Einäscherung. Nach der Trauerfeier gerät diese Frist leicht aus dem Blick; tragen Sie sie als Aufgabe ein.
Zählen Wochenenden und Feiertage in Thüringen mit?
Ja. Thüringen zählt die Höchstfrist in Kalendertagen; Wochenenden und Feiertage verlängern sie nicht. Für die Sterbefallanzeige gilt dagegen die Werktagsregel des § 28 PStG.
Ist in Thüringen eine Bestattung ohne Sarg möglich?
Die Bestattung im Tuch ist nur als Ausnahme im Einzelfall möglich, durch Behörde oder Friedhofssatzung. Fundstelle: § 23 Abs. 1 BestattG (Thüringen). In jedem Fall entscheidet zusätzlich der Friedhofsträger über Satzung und Grabfeld, und der Transport bis zur Grabstätte erfolgt im geschlossenen Sarg.
Wer macht in Thüringen die zweite Leichenschau?
Untere Gesundheitsbehörde oder ermächtigter Facharzt. Sie findet vor der Einäscherung statt. Entbehrlich ist sie bei einer Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO oder nach einer Leichenöffnung nach § 87 Abs. 2 StPO.
Wo steht das im Gesetz?
Bestattungsfristen: §§ 17, 20 ThürBestG (Thüringen). Sargpflicht: § 23 Abs. 1 BestattG (Thüringen). Anzeigefrist: § 28 PStG. Geprüft am 04.09.2026; maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut im amtlichen Landesrechtsportal.
Quellen
- Landesrecht Thüringen (amtliches Portal) — dort: Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG), §§ 17, 20, 23, abgerufen am 04.10.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 188 Fristende, abgerufen am 04.10.2026
- Verwaltungsverfahrensgesetz, § 31 Fristen und Termine, abgerufen am 04.10.2026
- Personenstandsgesetz, § 28 Anzeige, abgerufen am 04.10.2026
- Strafprozeßordnung, § 87 Leichenschau, Leichenöffnung, abgerufen am 04.10.2026
- Strafprozeßordnung, § 159 Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod, abgerufen am 04.10.2026
Änderungen
- 04.10.2026: Erste Fassung.
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