Bestattungsfrist in Bremen auf einen Blick
| Frist | Bremen | Bezug und Zählweise |
|---|---|---|
| Wartefrist Erdbestattung (frühestens) | 48 Stunden | ab Eintritt des Todes |
| Wartefrist Feuerbestattung (frühestens) | 48 Stunden | ab Eintritt des Todes |
| Höchstfrist Erdbestattung (spätestens) | 10 Tage | ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen; Sollvorschrift („soll") |
| Höchstfrist Einäscherung (spätestens) | 10 Tage | ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen |
| Urne beisetzen binnen | 30 Tage (ein Monat) | kein Versäumnis der Familie; nach Ablauf darf die Behörde die Beisetzung selbst veranlassen |
| Überführung in einen Leichenraum | 36 Stunden; nicht vor der Todesbescheinigung | ab Eintritt des Todes |
| Kühlung | keine Stundenregel erhoben; die praktische Grenze ergibt sich aus der Überführungspflicht | |
| Fundstelle | § 16 LeichenwesenG (Bremen) | zuletzt gegen den Gesetzestext geprüft am 04.09.2026 |
Die Tabelle unterscheidet drei Zustände: Eine Zahl steht so im Gesetz. „Nicht hinterlegt" heißt, dass wir den Wert nicht gegen den Gesetzestext erhoben haben; die Frist gibt es dann möglicherweise, nur nicht in unseren Daten. „Keine gesetzliche Frist" heißt, dass das Land diese Frist nicht kennt. Aus „wir wissen es nicht" darf nie „Sie dürfen nicht" werden, und umgekehrt.
Was in Bremen anders ist
Bremen nennt in § 16 des Gesetzes über das Leichenwesen 48 Stunden Wartefrist und zehn Tage Höchstfrist, beides ab Eintritt des Todes, die Höchstfrist als Sollvorschrift. Eine Überschreitung ist damit nicht ohne Weiteres eine Ordnungswidrigkeit, sondern zunächst ein Grund für die Behörde, nachzufragen.
Die Urnenfrist von einem Monat ist in Bremen keine Pflicht der Angehörigen. Nach Ablauf darf die Behörde die Beisetzung selbst veranlassen; das kostet, ist aber kein Versäumnis der Familie. Eine Software, die hier „überfällig" schreibt, macht der Familie einen Vorwurf, den das Gesetz nicht macht.
Überführt werden darf binnen 36 Stunden und nicht vor der Todesbescheinigung. Von der Sargpflicht kann der Friedhofsträger nach § 4 Abs. 4 Ausnahmen zulassen, bei religiösem Grund oder bei einer schriftlichen Verfügung aus weltanschaulichen Gründen; der Transport bis zur Grabstelle bleibt im Sarg.
Wie die Frist gezählt wird, mit Beispiel
Zwei Fragen entscheiden über das Datum: Woran hängt die Frist, und wie wird gezählt. In Bremen rechnen Warte- und Höchstfrist ab Eintritt des Todes.
Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf ihres letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB; die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder übernehmen diese Regel, für den Bund § 31 Abs. 1 VwVfG). Eine Trauerfeier am letzten Tag um 11:00 Uhr liegt deshalb innerhalb der Frist, auch wenn der Tod um 9:00 Uhr eingetreten war. Bremen zählt Kalendertage; Samstage, Sonn- und Feiertage verlängern die Frist nicht. Fällt das Fristende auf einen Tag, an dem der Friedhof nicht bestattet, planen Sie den letzten Werktag davor oder klären eine Lösung mit der Behörde; eine automatische Verschiebung nimmt Revean nicht vor.
Ein Beispiel macht die Zählweise sichtbar: Tod am Freitag, 09.10.2026, um 10:00 Uhr, Feststellung am selben Tag. Die Daten sind mit derselben Rechnung erzeugt, die der Fristen-Wächter in Revean verwendet; sie ersetzen nicht den Blick in § 16 LeichenwesenG (Bremen).
| Frist | Ergebnis im Beispiel | Regel |
|---|---|---|
| Todeszeitpunkt (angenommen) | Freitag, 09.10.2026, 10:00 Uhr | Feststellung des Todes am selben Tag |
| Frühestens bestatten (Erdbestattung) | Sonntag, 11.10.2026, 10:00 Uhr | 48 Stunden ab Eintritt des Todes |
| Frühestens einäschern | Sonntag, 11.10.2026, 10:00 Uhr | 48 Stunden ab Eintritt des Todes |
| Spätestens bestatten (Erdbestattung) | Montag, 19.10.2026 | 10 Tage ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen |
| Spätestens einäschern | Montag, 19.10.2026 | 10 Tage ab Eintritt des Todes, in Kalendertagen |
| Urne beisetzen (bei Feuerbestattung) | Sonntag, 08.11.2026 | gerechnet vom Sterbedatum, weil das Einäscherungsdatum im Beispiel fehlt; im Gesetz ist der Bezugspunkt meist die Einäscherung |
| Überführung | Samstag, 10.10.2026, 22:00 Uhr | 36 Stunden ab Eintritt des Todes |
| Sterbefallanzeige beim Standesamt | Dienstag, 13.10.2026 | dritter auf den Tod folgender Werktag, § 28 PStG; der Samstag zählt als Werktag |
Die Höchstfrist ist in Kalendertagen gezählt; Wochenenden und Feiertage verlängern sie nicht. Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf ihres letzten Tages, deshalb steht der ganze letzte Tag zur Verfügung. Fällt er auf ein Wochenende, zeigt Revean dieses Datum an und verschiebt es nicht auf den nächsten Werktag.
Ausnahmen, Verlängerung und Ordnungswidrigkeit
Die Bestattungsgesetze nehmen Fälle, in denen der Leichnam für eine Leichenöffnung, ein strafprozessuales Ermittlungsverfahren oder wissenschaftliche Zwecke gebraucht wird, in der Regel von der Höchstfrist aus; dann ist zu bestatten, sobald der Zweck entfällt. Mit welchem Wortlaut Bremen das regelt, lesen Sie in § 16 LeichenwesenG (Bremen).
Die Höchstfrist ist in Bremen als Sollvorschrift formuliert. Eine Überschreitung ist damit nicht ohne Weiteres eine Ordnungswidrigkeit; in der Praxis fragt die Behörde nach und erwartet eine Begründung. Das ist kein Freibrief, aber ein anderer Maßstab.
Für Bremen haben wir keine ausdrückliche Bußgeldnorm erhoben. Das heißt nicht, dass ein Verstoß folgenlos bliebe; prüfen Sie den Bußgeldkatalog des Gesetzes.
Sarg oder Tuch in Bremen
Die Bestattung im Tuch ist nur als Ausnahme im Einzelfall möglich, durch Behörde oder Friedhofssatzung. Fundstelle: § 4 Abs. 4 Gesetz über das Leichenwesen (Bremen). Der Friedhofsträger KANN Ausnahmen von der Sargpflicht zulassen — bei religiösem Grund oder bei einer schriftlichen Verfügung aus weltanschaulichen Gründen. Transport bis zur Grabstelle im Sarg.
Die Auskunft betrifft nur das Landesrecht. Ob im Tuch bestattet werden kann, entscheidet zusätzlich der Friedhofsträger über seine Satzung und über ein geeignetes Grabfeld. Der Transport bis zur Grabstätte erfolgt in allen Ländern im geschlossenen Sarg. Den Stand aller sechzehn Länder finden Sie unter Sargpflicht und Tuchbestattung.
Zweite Leichenschau in Bremen
Vor einer Einäscherung wird der Verstorbene ein zweites Mal ärztlich untersucht; seit dem 01.04.2025 gilt das in allen sechzehn Ländern. Zuständig in Bremen: Gesundheitsamt / untere Gesundheitsbehörde.
Entbehrlich ist sie, wenn eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO vorliegt oder bereits eine Leichenöffnung nach § 87 Abs. 2 StPO stattgefunden hat. Prüfen Sie das anhand des Papiers, das Ihnen vorliegt — beides steht dort ausdrücklich. Die Kosten sind kein fester Preis, sondern folgen der Abrechnung nach GOÄ; Ablauf und Kostenspanne beschreibt Zweite Leichenschau.
Bremen im Vergleich mit Niedersachsen und Hamburg
Bestattungshäuser in Grenznähe überführen regelmäßig über eine Landesgrenze, und dann gelten nacheinander zwei Gesetze. Hamburg grenzt nicht an Bremen, ist aber als zweiter Stadtstaat im Norden der nächstliegende Vergleich.
Niedersachsen: Niedersachsen gibt für die Erdbestattung 8 Tage (Bremen: 10 Tage). Gezählt wird in Niedersachsen ohne die Tage, an denen am Ort nicht bestattet wird, in Bremen in Kalendertagen. Die Wartefrist ist mit 48 Stunden in beiden Ländern gleich. Für die Urne gibt Niedersachsen 30 Tage (ein Monat) als Sollvorschrift; Bremen: 30 Tage (ein Monat).
Hamburg: Für Hamburg ist die Höchstfrist nicht hinterlegt; ein Vergleich der Höchstfrist ist deshalb nicht möglich. Für Hamburg ist die Wartefrist nicht hinterlegt (Bremen: 48 Stunden).
| Land | Wartefrist | Höchstfrist Erdbestattung | Urne | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Bremen | 48 Stunden | 10 Tage ab Eintritt des Todes | 30 Tage (ein Monat) | § 16 LeichenwesenG (Bremen) |
| Niedersachsen | 48 Stunden | 8 Tage ab Eintritt des Todes | 30 Tage (ein Monat) | § 9 BestattG (Niedersachsen) |
| Hamburg | nicht hinterlegt | nicht hinterlegt | 30 Tage (ein Monat) | § 16 BestattG (Hamburg) |
Alle sechzehn Länder mit Fundstelle und Prüfdatum stehen in der Übersicht der Bestattungsfristen.
Was das Bestattungshaus festhalten sollte
Nicht verwechseln: Neben der Bestattungsfrist läuft die Anzeigefrist des Bundesrechts. Der Tod ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt des Sterbeorts anzuzeigen (§ 28 PStG); der Samstag ist ein Werktag. Diese Frist ist in allen Ländern gleich, unabhängig davon, wie Bremen zählt; Unterlagen und Zuständigkeit beschreibt Sterbefallanzeige.
- Bundesland des Sterbeorts und des Bestattungsorts am Fall vermerken; die Frist folgt dem Landesrecht, nicht dem Wohnort
- Sterbezeit aus der Todesbescheinigung übernehmen; ohne Uhrzeit rechnen Stundenfristen ab Mitternacht, und die Überführungsfrist von 36 Stunden läuft ab dem Tod
- Nicht überführen, bevor die Todesbescheinigung vorliegt
- Leichenöffnung oder Ermittlungsverfahren in der Akte vermerken; solange läuft die Höchstfrist nicht
- Ist die Frist nicht zu halten: vor Ablauf bei der Behörde nachsuchen
- Urnenfrist von 30 Tagen (ein Monat) nach der Trauerfeier im Blick behalten
- Der Familie die Fristen mit Fundstelle nennen
Angaben ohne Gewähr. Erhoben aus den Landesgesetzen, Stand 4. September 2026 — das Prüfdatum steht an jedem Land. Maßgeblich ist das Bestattungsgesetz Ihres Landes; bitte prüfen Sie die genannte Vorschrift. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Wie wir Fundstellen erheben, steht unter So prüfen wir Rechtsangaben; Abweichungen melden Sie über Kontakt.
Häufige Fragen
Wann muss eine Beerdigung in Bremen stattfinden?
Spätestens 10 Tage ab Eintritt des Todes muss die Erdbestattung erfolgt sein, gezählt in Kalendertagen; die Frist ist eine Sollvorschrift („soll"). Frühestens 48 Stunden ab Eintritt des Todes darf bestattet oder eingeäschert werden. Fundstelle: § 16 LeichenwesenG (Bremen).
Wie lange darf eine Urne in Bremen aufbewahrt werden?
Die Urne ist binnen 30 Tagen (ein Monat) beizusetzen (behördliches Veranlassungsrecht). Bezugspunkt ist im Landesrecht meist die Einäscherung. Der Ablauf ist kein Versäumnis der Familie und keine Ordnungswidrigkeit; die Behörde darf danach die Beisetzung selbst veranlassen, und das kostet.
Zählen Wochenenden und Feiertage in Bremen mit?
Ja. Bremen zählt die Höchstfrist in Kalendertagen; Wochenenden und Feiertage verlängern sie nicht. Für die Sterbefallanzeige gilt dagegen die Werktagsregel des § 28 PStG.
Ist in Bremen eine Bestattung ohne Sarg möglich?
Die Bestattung im Tuch ist nur als Ausnahme im Einzelfall möglich, durch Behörde oder Friedhofssatzung. Fundstelle: § 4 Abs. 4 Gesetz über das Leichenwesen (Bremen). In jedem Fall entscheidet zusätzlich der Friedhofsträger über Satzung und Grabfeld, und der Transport bis zur Grabstätte erfolgt im geschlossenen Sarg.
Wer macht in Bremen die zweite Leichenschau?
Gesundheitsamt / untere Gesundheitsbehörde. Sie findet vor der Einäscherung statt. Entbehrlich ist sie bei einer Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO oder nach einer Leichenöffnung nach § 87 Abs. 2 StPO.
Wo steht das im Gesetz?
Bestattungsfristen: § 16 LeichenwesenG (Bremen). Sargpflicht: § 4 Abs. 4 Gesetz über das Leichenwesen (Bremen). Anzeigefrist: § 28 PStG. Geprüft am 04.09.2026; maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut im amtlichen Landesrechtsportal.
Quellen
- Transparenzportal Bremen (amtliches Portal) — dort: Gesetz über das Leichenwesen, §§ 4, 16, abgerufen am 04.10.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 188 Fristende, abgerufen am 04.10.2026
- Verwaltungsverfahrensgesetz, § 31 Fristen und Termine, abgerufen am 04.10.2026
- Personenstandsgesetz, § 28 Anzeige, abgerufen am 04.10.2026
- Strafprozeßordnung, § 87 Leichenschau, Leichenöffnung, abgerufen am 04.10.2026
- Strafprozeßordnung, § 159 Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod, abgerufen am 04.10.2026
Änderungen
- 04.10.2026: Erste Fassung.
Etwas ist falsch oder veraltet? Schreiben Sie uns an info@bestattungs-experten.de — wir prüfen es und nennen die Änderung hier.