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Bestattungsfrist in Berlin: Fristen, Urne und Fundstelle

Wie lange darf in Berlin bis zur Bestattung vergehen, ab wann darf bestattet werden, und bis wann muss die Urne beigesetzt sein? Diese Seite nennt die Fristen des Landes mit Fundstelle und Prüfdatum, erklärt die Zählweise an einem Beispiel und vergleicht mit Brandenburg und Hamburg.

Von Redaktion Revean (GL BestattungsExperten GmbH) · zuletzt geprüft am 04.10.2026

Bestattungsfrist in Berlin auf einen Blick

FristBerlinBezug und Zählweise
Wartefrist Erdbestattung (frühestens)keine gesetzliche Frist
Wartefrist Feuerbestattung (frühestens)keine gesetzliche Frist
Höchstfrist Erdbestattung (spätestens)keine gesetzliche Frist
Höchstfrist Einäscherung (spätestens)keine gesetzliche Frist
Urne beisetzen binnen180 Tage (sechs Monate)Pflicht
Überführung in einen Leichenraum36 Stundenab Eintritt des Todes
Kühlungkeine Stundenregel erhoben; die praktische Grenze ergibt sich aus der Überführungspflicht
Fundstelle§ 21 BestattG (Berlin)zuletzt gegen den Gesetzestext geprüft am 04.09.2026

Die Tabelle unterscheidet drei Zustände: Eine Zahl steht so im Gesetz. „Nicht hinterlegt" heißt, dass wir den Wert nicht gegen den Gesetzestext erhoben haben; die Frist gibt es dann möglicherweise, nur nicht in unseren Daten. „Keine gesetzliche Frist" heißt, dass das Land diese Frist nicht kennt. Aus „wir wissen es nicht" darf nie „Sie dürfen nicht" werden, und umgekehrt.

Hinweis aus dem Datensatz: Berlin kennt seit Februar 2024 weder Warte- noch Höchstfrist. Eine Frist kann nur die Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz anordnen. Für die Urne bleiben sechs Monate.

Was in Berlin anders ist

Berlin hat am 14.02.2024 sowohl die Mindest- als auch die Höchstfrist ersatzlos gestrichen, ausdrücklich um jüdische und muslimische Bestattungen binnen eines Tages zu ermöglichen. § 21 BestattG lässt der Behörde nur noch die Anordnung einer Frist nach dem Infektionsschutzgesetz. Wer in Berlin weiterhin 48 Stunden Wartezeit verlangt, blockiert genau das, was der Gesetzgeber öffnen wollte.

Für Berlin ist „keine Frist" deshalb die Wahrheit und nicht ein fehlender Wert. Das ist der Unterschied zu Hamburg, wo Warte- und Höchstfrist schlicht nicht hinterlegt sind. Bestehen bleiben die Urnenfrist von sechs Monaten als Pflicht und die Überführungsfrist von 36 Stunden.

Die zweite Leichenschau führt in Berlin das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin durch, nicht das Gesundheitsamt. Die Bestattung im Leichentuch ist aus religiösen Gründen nach § 18 Abs. 2 BestattG auf vom Friedhofsträger bestimmten Grabfeldern vorgesehen; bis zur Grabstätte ist auf dem Friedhof ein geeigneter Sarg zu verwenden.

Wie die Frist gezählt wird, mit Beispiel

In Berlin gibt es für die Bestattung selbst nichts zu zählen: Warte- und Höchstfrist sind gestrichen. Zu rechnen bleiben die Überführungsfrist in Stunden und die Urnenfrist in Tagen, beide ab Eintritt des Todes.

Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf ihres letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB; die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder übernehmen diese Regel, für den Bund § 31 Abs. 1 VwVfG). Für Berlin betrifft das die Urnenfrist: Der letzte Tag steht noch ganz zur Verfügung. Die Überführungsfrist ist dagegen eine Stundenfrist und ist um, wenn die Stunden um sind.

Ein Beispiel macht die Zählweise sichtbar: Tod am Freitag, 09.10.2026, um 10:00 Uhr, Feststellung am selben Tag. Die Daten sind mit derselben Rechnung erzeugt, die der Fristen-Wächter in Revean verwendet; sie ersetzen nicht den Blick in § 21 BestattG (Berlin).

FristErgebnis im BeispielRegel
Todeszeitpunkt (angenommen)Freitag, 09.10.2026, 10:00 UhrFeststellung des Todes am selben Tag
Frühestens bestatten (Erdbestattung)keine gesetzliche Frist
Frühestens einäschernkeine gesetzliche Frist
Spätestens bestatten (Erdbestattung)keine gesetzliche Frist
Spätestens einäschernkeine gesetzliche Frist
Urne beisetzen (bei Feuerbestattung)Mittwoch, 07.04.2027gerechnet vom Sterbedatum, weil das Einäscherungsdatum im Beispiel fehlt; im Gesetz ist der Bezugspunkt meist die Einäscherung
ÜberführungSamstag, 10.10.2026, 22:00 Uhr36 Stunden ab Eintritt des Todes
Sterbefallanzeige beim StandesamtDienstag, 13.10.2026dritter auf den Tod folgender Werktag, § 28 PStG; der Samstag zählt als Werktag

Eine Höchstfrist steht im Beispiel nicht: Berlin kennt keine gesetzliche Höchstfrist mehr. Gerechnet sind die Fristen, die in Stunden ab dem Tod laufen, und die Urnenfrist; sie ist in Tagen bestimmt, und der letzte Tag gehört noch ganz dazu.

Ausnahmen, Verlängerung und Ordnungswidrigkeit

Die Ausnahmen, die andere Länder von ihrer Höchstfrist machen (Leichenöffnung, Ermittlungsverfahren, wissenschaftliche Zwecke), spielen in Berlin für die Bestattungsfrist keine Rolle, weil es keine gibt. Für die Freigabe des Leichnams gelten dennoch § 87 und § 159 StPO: Ohne schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft wird bei einem nicht natürlichen Tod nicht bestattet.

Ohne gesetzliche Höchstfrist stellt sich in Berlin die Frage nach Soll oder Muss nicht. Ordnet die Behörde im Einzelfall eine Frist an, gilt deren Bescheid; legen Sie ihn in der Akte ab.

Für Berlin haben wir keine ausdrückliche Bußgeldnorm erhoben. Das heißt nicht, dass ein Verstoß folgenlos bliebe; prüfen Sie den Bußgeldkatalog des Gesetzes.

Sarg oder Tuch in Berlin

Das Landesgesetz sieht die Bestattung im Tuch ausdrücklich vor. Fundstelle: § 18 Abs. 2 BestattG (Berlin). Aus religiösen Gründen im Leichentuch, auf vom Friedhofsträger bestimmten Grabfeldern. Auf dem Friedhof ist bis zur Grabstätte ein geeigneter Sarg zu verwenden.

Die Auskunft betrifft nur das Landesrecht. Ob im Tuch bestattet werden kann, entscheidet zusätzlich der Friedhofsträger über seine Satzung und über ein geeignetes Grabfeld. Der Transport bis zur Grabstätte erfolgt in allen Ländern im geschlossenen Sarg. Den Stand aller sechzehn Länder finden Sie unter Sargpflicht und Tuchbestattung.

Zweite Leichenschau in Berlin

Vor einer Einäscherung wird der Verstorbene ein zweites Mal ärztlich untersucht; seit dem 01.04.2025 gilt das in allen sechzehn Ländern. Zuständig in Berlin: Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin.

Entbehrlich ist sie, wenn eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO vorliegt oder bereits eine Leichenöffnung nach § 87 Abs. 2 StPO stattgefunden hat. Prüfen Sie das anhand des Papiers, das Ihnen vorliegt — beides steht dort ausdrücklich. Die Kosten sind kein fester Preis, sondern folgen der Abrechnung nach GOÄ; Ablauf und Kostenspanne beschreibt Zweite Leichenschau.

Berlin im Vergleich mit Brandenburg und Hamburg

Bestattungshäuser in Grenznähe überführen regelmäßig über eine Landesgrenze, und dann gelten nacheinander zwei Gesetze. Hamburg grenzt nicht an Berlin, ist aber als zweiter Stadtstaat der nächstliegende Vergleich.

Brandenburg: Brandenburg gibt für die Erdbestattung 10 Tage; in Berlin gibt es keine gesetzliche Höchstfrist. Die Wartefrist beträgt in Brandenburg 48 Stunden (Berlin: keine gesetzliche Frist). Eine gesetzliche Urnenfrist kennt Brandenburg nicht; Berlin: 180 Tage (sechs Monate). Überführung: Brandenburg 24 Stunden bis zum Beginn der Fahrt, Berlin 36 Stunden.

Hamburg: Für Hamburg ist die Höchstfrist nicht hinterlegt; ein Vergleich der Höchstfrist ist deshalb nicht möglich. Für Hamburg ist die Wartefrist nicht hinterlegt (Berlin: keine gesetzliche Frist). Für die Urne gibt Hamburg 30 Tage (ein Monat) als behördliches Veranlassungsrecht; Berlin: 180 Tage (sechs Monate).

LandWartefristHöchstfrist ErdbestattungUrneFundstelle
Berlinkeine gesetzliche Fristkeine gesetzliche Frist180 Tage (sechs Monate)§ 21 BestattG (Berlin)
Brandenburg48 Stunden10 Tage ab Feststellung des Todeskeine gesetzliche Frist§§ 20, 22 BbgBestG (Brandenburg)
Hamburgnicht hinterlegtnicht hinterlegt30 Tage (ein Monat)§ 16 BestattG (Hamburg)

Alle sechzehn Länder mit Fundstelle und Prüfdatum stehen in der Übersicht der Bestattungsfristen.

Was das Bestattungshaus festhalten sollte

Nicht verwechseln: Neben der Bestattungsfrist läuft die Anzeigefrist des Bundesrechts. Der Tod ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt des Sterbeorts anzuzeigen (§ 28 PStG); der Samstag ist ein Werktag. Diese Frist ist in allen Ländern gleich, unabhängig davon, wie Berlin zählt; Unterlagen und Zuständigkeit beschreibt Sterbefallanzeige.

  • Bundesland des Sterbeorts und des Bestattungsorts am Fall vermerken; die Frist folgt dem Landesrecht, nicht dem Wohnort
  • Sterbezeit aus der Todesbescheinigung übernehmen; ohne Uhrzeit rechnen Stundenfristen ab Mitternacht, und die Überführungsfrist von 36 Stunden läuft ab dem Tod
  • Schriftliche Freigabe der Staatsanwaltschaft abwarten und ablegen, wenn der Tod nicht natürlich war
  • Urnenfrist von 180 Tagen (sechs Monate) nach der Trauerfeier im Blick behalten
  • Der Familie die Fristen mit Fundstelle nennen

Angaben ohne Gewähr. Erhoben aus den Landesgesetzen, Stand 4. September 2026 — das Prüfdatum steht an jedem Land. Maßgeblich ist das Bestattungsgesetz Ihres Landes; bitte prüfen Sie die genannte Vorschrift. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Wie wir Fundstellen erheben, steht unter So prüfen wir Rechtsangaben; Abweichungen melden Sie über Kontakt.

Häufige Fragen

Wann muss eine Beerdigung in Berlin stattfinden?

Berlin kennt keine gesetzliche Höchstfrist für die Bestattung. Eine Wartefrist vor der Bestattung kennt das Land nicht. Fundstelle: § 21 BestattG (Berlin).

Wie lange darf eine Urne in Berlin aufbewahrt werden?

Die Urne ist binnen 180 Tagen (sechs Monate) beizusetzen (Pflicht). Bezugspunkt ist im Landesrecht meist die Einäscherung. Nach der Trauerfeier gerät diese Frist leicht aus dem Blick; tragen Sie sie als Aufgabe ein.

Zählen Wochenenden und Feiertage in Berlin mit?

Für die Höchstfrist stellt sich die Frage nicht, weil Berlin keine gesetzliche Höchstfrist kennt. Für die Sterbefallanzeige zählt der Samstag als Werktag, der Sonntag nicht.

Ist in Berlin eine Bestattung ohne Sarg möglich?

Das Landesgesetz sieht die Bestattung im Tuch ausdrücklich vor. Fundstelle: § 18 Abs. 2 BestattG (Berlin). In jedem Fall entscheidet zusätzlich der Friedhofsträger über Satzung und Grabfeld, und der Transport bis zur Grabstätte erfolgt im geschlossenen Sarg.

Wer macht in Berlin die zweite Leichenschau?

Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin. Sie findet vor der Einäscherung statt. Entbehrlich ist sie bei einer Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO oder nach einer Leichenöffnung nach § 87 Abs. 2 StPO.

Wo steht das im Gesetz?

Bestattungsfristen: § 21 BestattG (Berlin). Sargpflicht: § 18 Abs. 2 BestattG (Berlin). Anzeigefrist: § 28 PStG. Geprüft am 04.09.2026; maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut im amtlichen Landesrechtsportal.

Quellen

Änderungen

  • 04.10.2026: Erste Fassung.

Etwas ist falsch oder veraltet? Schreiben Sie uns an info@bestattungs-experten.de — wir prüfen es und nennen die Änderung hier.

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