Buchungsstapel oder Schnittstelle: was Ihre Kanzlei meint
Fragt eine Kanzlei nach „DATEV-Anbindung", meint sie eines von zwei Dingen: eine Online-Verbindung, die Belege laufend an DATEV überträgt und einen eigenen Vertrag mit DATEV voraussetzt — oder einen Buchungsstapel, also eine Datei, die Sie übergeben und die die Kanzlei einliest. Wer der Kanzlei die Belege ohnehin gebündelt je Monat oder Quartal übergibt, braucht nur den zweiten Weg. Fragen Sie deshalb zuerst, was gemeint ist, bevor Sie einen Vertrag mit DATEV in Erwägung ziehen.
Das Dateiformat heißt EXTF: eine Textdatei mit Semikolon als Trennzeichen, Komma als Dezimaltrenner und zwei Kopfzeilen — einem Kennsatz und einer Spaltenzeile. Danach folgt je Buchung eine Zeile. Die Felder beschreibt DATEV in der Formatbeschreibung Buchungsstapel. Im Kennsatz stehen Angaben, die nicht aus Ihren Rechnungen kommen, sondern von der Kanzlei:
| Feld im Kennsatz | Bedeutung |
|---|---|
| Kennzeichen „EXTF", Formatkategorie 21 | Ein Buchungsstapel, keine Stammdaten |
| Beraternummer, Mandantennummer | Die Nummern, unter denen die Kanzlei Ihr Haus führt |
| Wirtschaftsjahresbeginn | Das Jahr der Buchungen — das Belegdatum der Zeilen trägt nur Tag und Monat |
| Sachkontenlänge | Stellenzahl der Sachkonten, bei SKR03 und SKR04 vier |
| Datum von, Datum bis | Der Zeitraum, den der Stapel abdeckt |
Was eine Buchungszeile enthält
Eine Ausgangsrechnung wird zur Buchung „Debitor an Erlöskonto": Forderung gegen die Familie im Soll, Umsatz im Haben. Die wichtigsten Felder:
| Feld | Inhalt bei einer Ausgangsrechnung |
|---|---|
| Umsatz | Bruttobetrag ohne Vorzeichen, z. B. 3354,90 |
| Soll/Haben-Kennzeichen | „S" für eine Rechnung, „H" für ein Storno — die Richtung steckt hier, nicht im Vorzeichen |
| Konto | Debitorenkonto (Sammelkonto oder ein Konto je Kunde) |
| Gegenkonto | Erlöskonto zum Steuersatz oder Verrechnungskonto für durchlaufende Posten |
| BU-Schlüssel | Leer, wenn das Erlöskonto ein Automatikkonto ist, das die Umsatzsteuer selbst ableitet |
| Belegdatum | Tag und Monat als TTMM, z. B. 1503 für den 15. März |
| Belegfeld 1 | Die Rechnungsnummer — daran ordnet die Kanzlei später die Zahlung zu |
| Buchungstext | Freier Text, z. B. „Rechnung 2026-0142 / Aktenzeichen" |
Eine Bestattungsrechnung mischt regelmäßig mehrere Steuersätze: eigene Leistung zu 19 %, Trauerdruck zum ermäßigten Satz, Friedhofsgebühren ohne Steuer. Dann gehört sie in mehrere Zeilen — eine je Steuersatz und eine für die durchlaufenden Posten —, alle mit derselben Rechnungsnummer im Belegfeld 1. Ihre Summe ergibt den Bruttobetrag; nur so geht der Debitor auf, wenn die Familie überweist.
Kontenrahmen SKR03: welche Konten ein Bestattungshaus braucht
SKR03 und SKR04 sind die beiden Standardkontenrahmen von DATEV; welchen Ihre Kanzlei führt, steht in Ihrer Buchführung fest. Für den Rechnungsausgang eines Bestattungshauses werden im SKR03 typischerweise diese Konten angesprochen:
| Zweck | SKR03-Vorgabe in Revean | Hinweis |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren-Sammelkonto) | 1400 | Ob Sammelkonto oder ein Konto je Kunde, entscheidet Ihre Kanzlei |
| Erlöse 19 % USt | 8400 | Eigene Leistungen zum Regelsatz: Überführung, Beratung, Sarg, Urne |
| Erlöse 7 % USt | 8300 | Positionen zum ermäßigten Satz, etwa Druckerzeugnisse (Anlage 2 Nr. 49 UStG) |
| Erlöse steuerfrei | 8200 | Steuerfreie Umsätze — nicht die Gebühren, die Sie für die Familie verauslagen |
| Durchlaufende Posten | 1590 | Friedhofs-, Krematoriums- und Amtsgebühren im Namen der Familie; kein Erlöskonto |
Diese Zuordnung ist eine Vorgabe, keine Vorschrift. Jede Kanzlei bucht anders — eigene Debitoren, eigene Erlöskonten je Leistungsart. Welche Leistungen dem ermäßigten Satz unterliegen, steht in der Anlage 2 zum UStG; ob eine Trauerkarte oder ein Blumengebinde Ihres Hauses darunter fällt, entscheidet Ihre Steuerberatung, nicht die Software. Entscheidend ist, dass Software und Kanzlei dieselben Konten meinen, bevor der erste Stapel übergeben wird.
Durchlaufende Posten: Friedhofsgebühren sind kein Umsatz
Ein Fehler, der im Rechnungsausgang eines Bestattungshauses leicht passiert — Revean hat ihn in einer früheren Fassung des eigenen Exports selbst gemacht —, betrifft Gebühren, die das Haus im Namen der Familie verauslagt und weitergibt: Friedhof, Krematorium, Standesamt. Nach § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG gehören Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt, nicht zum Entgelt. Sie sind weder steuerpflichtiger noch steuerfreier Umsatz — sie sind gar kein Umsatz. (Ältere Texte zitieren die Stelle als Satz 6; seit der Neufassung des Absatzes zu den Gutscheinen ist es Satz 4.)
Landet so eine Gebühr auf dem steuerfreien Erlöskonto, erscheint sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als steuerfreier Umsatz, der nie einer war. Richtig ist ein Verrechnungskonto (im SKR03 üblicherweise 1590), das beim Weiterreichen an Friedhof oder Krematorium wieder ausgeglichen wird. Auf dem Debitor muss der Betrag trotzdem stehen, denn die Familie schuldet ihn dem Haus.
Davon zu unterscheiden ist die Vorleistung: Was das Haus im eigenen Namen einkauft und weiterverkauft — Blumen, Särge —, ist eigener Umsatz mit Umsatzsteuer. Maßgeblich ist, in wessen Namen der Dritte seine Rechnung ausgestellt hat. Diese Einordnung trifft Ihr Haus mit der Steuerberatung; die Software muss sie durchreichen.
Typische Fehler im Export und ihre Folgen
| Fehler | Was die Kanzlei sieht | Vermeidung |
|---|---|---|
| Gemischte Steuersätze auf ein Erlöskonto | Falsche Umsatzsteuer; 19-%-Umsatz steht beim ermäßigten Satz oder umgekehrt | Je Steuersatz eine Zeile mit derselben Belegnummer |
| Durchlaufende Posten als steuerfreier Erlös | Steuerfreier Umsatz, den es nicht gibt | Verrechnungskonto statt Erlöskonto, eigene Zeile |
| Durchlaufende Posten weggelassen | Die Familie überweist mehr, als auf dem Debitor steht; ein offener Posten, der nie ausgeht | Der Debitor trägt den vollen Rechnungsbetrag |
| Storno auf anderem Konto als die Rechnung | Umsatz bleibt stehen, den es nicht mehr gibt; anderswo ein negativer Erlös | Storno auf dieselben Konten, als Haben-Buchung |
| Zeitraum über den Jahreswechsel | Januar-Belege landen im alten Wirtschaftsjahr, weil das Belegdatum nur TTMM trägt | Je Wirtschaftsjahr ein eigener Stapel |
| Monat doppelt eingelesen | Jede Rechnung zweimal gebucht | Übergabe dokumentieren; Kanzlei prüft Belegnummern auf Dubletten |
Zwei Punkte führen zu Rückfragen, obwohl die Datei stimmt: Der Stapel enthält keine Zahlungen — die bucht die Kanzlei aus dem Kontoauszug und gleicht sie über die Rechnungsnummer aus. Und ein Storno ist ein eigener, nummerierter Beleg, keine gelöschte Rechnung; die Ursprungsrechnung bleibt erhalten. Wie eine Rechnung mit falschem Steuerausweis zu berichtigen ist, regelt § 14c UStG — im Einzelfall eine Frage an Ihre Steuerberatung.
Der Monatsabschluss: Zeitraum, Export, Übergabe
Der Stapel ersetzt nicht die Belege: Die Kanzlei braucht weiterhin die Rechnungen als PDF oder Papier, um die Buchung zu prüfen und die Aufbewahrung nach § 147 AO zu sichern. Er spart das Abtippen, nicht die Belegübergabe. Ein Ablauf je Monat:
- Alle Rechnungen des Monats sind gestellt; Entwürfe sind gestellt oder gelöscht.
- Stornos haben einen Korrekturbeleg mit eigener Nummer.
- Zeitraum wählen: erster bis letzter Tag des Monats, innerhalb eines Wirtschaftsjahres.
- Stapel exportieren, Rechnungs-PDFs oder Umsatzliste desselben Zeitraums beilegen.
- Übergabe notieren: Datum, Zeitraum, Dateiname — so fällt ein doppelter Export auf.
- Rückfragen der Kanzlei dokumentieren und die Ursache im Katalog beheben, nicht nur im Einzelfall.
So läuft der Export in Revean
Der DATEV-Export sitzt in den Auswertungen im Abschnitt „DATEV-Buchungsstapel". Sie wählen Von- und Bis-Datum; der Knopf „Buchungsstapel herunterladen" zeigt die Zahl der Belege, und der Browser erzeugt die Datei EXTF_Buchungsstapel_<von>_bis_<bis>.csv — ohne Server, ohne Vertrag mit DATEV, ohne Online-Anbindung. In den Stapel kommen nur gestellte Belege aus den Rechnungen, Stornobelege eingeschlossen; Entwürfe bleiben draußen.
Ob eine Position durchlaufender Posten ist, legen Sie im Katalog an der Leistung fest oder an einer frei eingegebenen Position in Angebot und Rechnung; die Einordnung wandert von dort auf die Rechnung und in den Stapel. Bei einem durchlaufenden Posten ist der Steuersatz auf 0 % festgelegt und nicht wählbar. Eine Position ohne diese Einordnung — auch eine Vorleistung, die Sie im eigenen Namen eingekauft haben — wird zu ihrem Steuersatz auf das passende Erlöskonto gebucht.
Was der Export heute nicht kann: Die Konten sind die gezeigte SKR03-Vorgabe und lassen sich im Arbeitsplatz derzeit nicht umstellen. Beraternummer und Mandantennummer bleiben im Kennsatz leer; die Kanzlei ergänzt sie beim Einlesen. Als Wirtschaftsjahr gilt das Kalenderjahr des gewählten Zeitraums; ein Haus mit abweichendem Wirtschaftsjahr bespricht das vor dem ersten Export mit der Kanzlei. Zahlungen stehen nicht im Stapel; sie sind Sache des Zahlungsabgleichs im Haus und des Kontoauszugs bei der Kanzlei. Eine Rückübernahme aus DATEV gibt es nicht.
Checkliste für das Gespräch mit der Steuerberatung
Nehmen Sie zum ersten Termin eine Testdatei mit zehn typischen Rechnungen mit — eine mit gemischten Steuersätzen, eine mit Friedhofsgebühr, ein Storno — und klären Sie:
- Welcher Kontenrahmen wird geführt, SKR03 oder SKR04?
- Debitoren: Sammelkonto oder ein Konto je Kunde?
- Welche Erlöskonten gelten für 19 %, 7 % und steuerfrei — und sind es Automatikkonten?
- Auf welches Konto gehören durchlaufende Posten? Welche Gebühren zählen im Haus dazu, welche sind Vorleistung?
- Wie geht die Kanzlei mit Teil- und Ratenzahlungen um? Im Stapel steht nur die Rechnung.
- Rhythmus und Übergabeweg: monatlich oder quartalsweise, per E-Mail oder Kanzleiportal, wer bestätigt den Eingang?
- Testdatei einlesen lassen und das Ergebnis gemeinsam prüfen, bevor ein echter Monat folgt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen DATEV-Schnittstelle und DATEV-Export?
Eine Schnittstelle überträgt Belege laufend online an DATEV und setzt einen eigenen Vertrag mit DATEV voraus. Ein Export erzeugt eine EXTF-Datei, die Sie der Kanzlei übergeben und die sie in ihr Programm einliest. Revean bietet den Export als Datei, keine Online-Anbindung.
Welche Konten braucht ein Bestattungsunternehmen im SKR03?
Ein Debitorenkonto, Erlöskonten für 19 %, 7 % und steuerfreie Umsätze sowie ein Verrechnungskonto für durchlaufende Posten. Die Vorgabe in Revean lautet 1400, 8400, 8300, 8200, 1590. Welche Konten Ihre Kanzlei führt, sagt sie Ihnen.
Wie buche ich Friedhofsgebühren richtig?
Gebühren, die Sie im Namen der Familie verauslagen, sind nach § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG kein Entgelt und gehören auf ein Verrechnungskonto, nicht auf ein Erlöskonto. Auf dem Debitor stehen sie trotzdem, weil die Familie sie Ihnen schuldet. Die Einordnung im Einzelfall klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Kann die Kanzlei die Datei ohne Nacharbeit einlesen?
Nur, wenn die Konten im Stapel zu den Konten der Kanzlei passen. In Revean sind die Konten eine feste SKR03-Vorgabe; bucht Ihre Kanzlei anders, muss sie beim Einlesen umschlüsseln. Deshalb gehört vor den ersten echten Monat eine Testdatei.
Was passiert mit Stornorechnungen im Export?
Ein Storno ist ein eigener, nummerierter Beleg. Im Stapel erscheint er auf denselben Konten wie die Ursprungsrechnung, aber mit dem Kennzeichen „H" statt „S". Liegen Rechnung und Storno im selben Zeitraum, stehen beide im Stapel und ergeben zusammen null; liegt das Storno im Folgemonat, erscheint es im nächsten Stapel.
Quellen
- DATEV Developer Portal: Formatbeschreibung Buchungsstapel (DATEV-Format), abgerufen am 04.10.2026
- Umsatzsteuergesetz, § 10 Bemessungsgrundlage (Abs. 1 Satz 4: durchlaufende Posten), abgerufen am 04.10.2026
- Umsatzsteuergesetz, Anlage 2 (Gegenstände zum ermäßigten Steuersatz, u. a. Nr. 49 Erzeugnisse des grafischen Gewerbes), abgerufen am 04.10.2026
- Umsatzsteuergesetz, § 14c Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis, abgerufen am 04.10.2026
- Abgabenordnung, § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, abgerufen am 04.10.2026
Änderungen
- 04.10.2026: Erste Fassung.
- 04.10.2026: Prüfung gegen Code und Gesetzestext: Fundstelle der durchlaufenden Posten auf § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG berichtigt, Anlage 2 UStG als Quelle ergänzt, Bedienung des Exports präzisiert.
Etwas ist falsch oder veraltet? Schreiben Sie uns an info@bestattungs-experten.de — wir prüfen es und nennen die Änderung hier.