Sozialbestattungen abwickeln: vom Antrag bis zur XRechnung
Bei einer Sozialbestattung nach § 74 SGB XII fallen Auftraggeber und Zahler auseinander: Die Familie beauftragt, das Sozialamt übernimmt die Kosten. Revean führt beides getrennt — und mahnt nie das Amt.
Sozialbestattung: das bringt es Ihrem Haus
- Kostenträger am Fall: Sozialamt, andere Behörde, Versicherung oder privat
- Auftraggeber bleibt die Familie, die Rechnung geht an das Amt
- Antrag auf Kostenübernahme (§ 74 SGB XII) aus der mitgelieferten Vorlage
- Status „beim Amt beantragt": keine Mahnung, keine Überfällig-Markierung
- Rechnung ans Amt als XRechnung mit Leitweg-ID
Ämter brauchen Zeit
Wochen bis Monate sind bei einer Kostenübernahme der Normalfall, nicht der Verzug. Eine Rechnung beim Amt läuft deshalb nicht in den Mahnlauf — ein versehentliches Mahnschreiben ans Sozialamt kostet sonst den nächsten Auftrag.
Was das Amt entscheidet
Ob die Kosten übernommen werden und in welcher Höhe, entscheidet das Sozialamt. Revean sorgt dafür, dass Antrag, Rechnung und Zahlungsstand an einer Stelle stehen.
So läuft es mit Sozialbestattung
- Kostenträger festhalten
Am Fall steht, dass das Sozialamt die Kosten übernehmen soll; die Familie bleibt Auftraggeber.
- Antrag stellen
Den Antrag auf Kostenübernahme nach § 74 SGB XII erzeugen Sie aus der mitgelieferten Vorlage.
- Rechnung ans Amt
Die Rechnung geht an das Amt, auf Wunsch als XRechnung mit Leitweg-ID — und läuft nicht in den Mahnlauf.
Häufige Fragen zu Sozialbestattung
Mahnt Revean das Sozialamt?
Nein. Rechnungen mit dem Status „beim Amt beantragt" werden weder als überfällig markiert noch gemahnt.
Entscheidet Revean über die Kostenübernahme?
Nein, das entscheidet das Sozialamt. Revean hält Antrag, Rechnung und Zahlungsstand zusammen.
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